Rechnungen aus Excel oder Word? Wir machen Ihre Vorlage E-Rechnung-fähig – zum Festpreis.

RatgeberBehalten statt wechseln

E-Rechnung mit alter Software: behalten statt wechseln

Ihre Rechnungssoftware wird nicht mehr aktualisiert, der Anbieter hat das Produkt eingestellt oder ein E-Rechnungs-Update kommt schlicht nicht? Das ist kein Grund für eine Panik-Migration. Die E-Rechnungspflicht schreibt das Format der Rechnung vor – nicht die Software, mit der sie entsteht. Solange Ihr Programm ein sauberes PDF erzeugt, wird daraus eine konforme XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung.

XRechnung & ZUGFeRD
KoSIT-validiert
3 Konvertierungen/Monat gratis

FristenWie viel Zeit bleibt?

Die Fristen der E-Rechnungspflicht

Die Pflicht kommt schrittweise – aber sie kommt. Wer heute mit alter Software oder Word/Excel fakturiert, sollte den Übergang jetzt regeln, nicht erst unter Fristdruck.

seit 01.01.2025

Empfang ist Pflicht

Alle inländischen B2B-Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können – unabhängig von Größe und Software.

ab 01.01.2027

Ausstellung ab 800.000 € Umsatz

Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen B2B-Rechnungen als E-Rechnung ausstellen. Papier und einfache PDFs sind dann im Regelfall keine zulässigen Rechnungen mehr.

ab 01.01.2028

Ausstellung für alle

Die Ausstellungspflicht gilt dann grundsätzlich für alle inländischen B2B-Umsätze. Ausnahmen bleiben bestehen – etwa Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.

Wie groß die Lücke ist, zeigen aktuelle Erhebungen: Rund ein Fünftel der mittelständischen Unternehmen erstellt Rechnungen noch mit Word oder Excel – Formate, die die gesetzlichen Anforderungen ab 2027 nicht erfüllen. Den vollständigen Zeitplan mit allen Übergangsregeln finden Sie im E-Rechnungs-Zeitplan.

Überblick3 Lösungswege

Drei Wege zur E-Rechnung – ohne Software-Wechsel

Alle drei Wege führen zu einer gültigen E-Rechnung nach EN 16931. Der Unterschied liegt im Prozess und im Aufwand – nicht im Ergebnis.

Sofort startklar

Software behalten + Online-Konverter

Rechnung wie bisher schreiben, PDF hochladen

Ideal für: Sofort E-Rechnungs-fähig werden, ohne irgendetwas umzustellen

  • Funktioniert mit jeder Software, die ein PDF erzeugt oder druckt
  • KoSIT-validierte XRechnung oder ZUGFeRD als Ergebnis
  • 3 Konvertierungen pro Monat dauerhaft kostenlos
  • Keine Installation, keine Änderung am alten System
  • Manueller Schritt je Rechnung (hochladen, herunterladen)
  • Gratis-Kontingent begrenzt (3/Monat)

Add-in oder Zusatzmodul nachrüsten

Falls für Ihre Software verfügbar

Ideal für: Nutzer aktueller Software, deren Anbieter ein Modul anbietet

  • Integriert sich in die gewohnte Oberfläche (laut jeweiligem Anbieter)
  • Kein Wechsel des Rechnungsprogramms nötig
  • Für eingestellte Software erscheinen keine neuen Module mehr
  • Installation, Lizenzkosten und Formatpflege je Arbeitsplatz
  • Qualität und Aktualität hängen vom Modul-Anbieter ab

Individuallösung

Automatisierter Export um Ihre Software herum

Ideal für: Regelmäßige Volumen, eigene Prozesse & Schnittstellen

  • E-Rechnungs-Export wird um Ihr bestehendes System herum gebaut
  • Sonderfälle: gemischte Steuersätze, Abschlags-/Sammelrechnungen
  • Automatisierung statt manueller Konvertierung je Rechnung
  • Festpreis nach kostenlosem Analyse-Gespräch
  • Einmaliges Projekt mit Vorlaufzeit
  • Lohnt sich erst ab regelmäßigem Volumen

Der Konverter-Weg funktioniert dabei mit jeder Software – auch mit Programmen, die der Anbieter längst aufgegeben hat: Ihre Software bleibt die Datenquelle und erzeugt wie gewohnt die Rechnung als PDF, der Konverter macht daraus den strukturierten Datensatz. Sie kaufen keine Lizenz, installieren nichts auf dem Altsystem und können den Software-Wechsel planen, wann er Ihnen passt.

FAQHäufige Fragen

Häufige Fragen zur E-Rechnung mit alter Software

Kann ich meine alte Software nach 2027 weiter nutzen?

Ja. Die E-Rechnungspflicht schreibt vor, in welchem Format eine Rechnung ausgestellt wird – nicht, mit welcher Software sie entsteht. Solange am Ende ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD) beim Empfänger ankommt, dürfen Sie Ihre Rechnung weiterhin in Ihrem gewohnten Programm schreiben. Der einfachste Weg: Rechnung wie bisher als PDF erzeugen und mit dem Online-Konverter in eine validierte E-Rechnung umwandeln.

Ist es zulässig, die E-Rechnung aus einem PDF zu erzeugen?

Ja. Das Umsatzsteuergesetz verlangt für die E-Rechnung ein strukturiertes elektronisches Format nach EN 16931 – wie dieses XML technisch entsteht, ist nicht vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die übermittelte E-Rechnung inhaltlich korrekt und vollständig ist und dass Sie das ausgestellte XML GoBD-konform aufbewahren. Jede bei uns erzeugte Rechnung wird gegen die offiziellen KoSIT-Regeln und EN 16931 validiert.

Was ist mit dem Empfang von E-Rechnungen?

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – unabhängig von der eigenen Software. Dafür genügt zunächst ein E-Mail-Postfach. Zum Lesen einer empfangenen XRechnung brauchen Sie keinen Software-Wechsel: Unser kostenloser XRechnung-Viewer zeigt die XML-Datei menschenlesbar an.

Wann lohnt sich der Software-Wechsel trotzdem?

Wenn die alte Software auch abseits der E-Rechnung Probleme macht – etwa nicht mehr auf aktuellen Betriebssystemen läuft, keine Sicherheitsupdates erhält oder der Anbieter den Support komplett eingestellt hat – ist die E-Rechnungspflicht ein guter Anlass für die Modernisierung. Der Konverter nimmt Ihnen dabei den Zeitdruck: Sie werden sofort E-Rechnungs-fähig und können den Wechsel in Ruhe planen, statt unter Fristdruck zu migrieren.

Was kostet der Online-Konverter?

Mit einem kostenlosen Konto konvertieren Sie bis zu 3 Rechnungen pro Monat dauerhaft gratis – keine Testphase, kein automatischer Übergang in ein Abo. Wer regelmäßig mehr Rechnungen schreibt, wechselt in einen größeren Tarif oder nutzt eine Individuallösung mit automatisiertem Export.

Werden meine Rechnungsdaten gespeichert?

Nein. Die Verarbeitung erfolgt im Arbeitsspeicher: Ihre Rechnung wird konvertiert, das Ergebnis zum Download bereitgestellt, und die Rechnungsdaten werden nicht dauerhaft gespeichert. Es entsteht kein Rechnungsarchiv auf fremden Servern. Verarbeitung DSGVO-konform auf Servern in Deutschland.

Sie wollen den Übergang nicht selbst bauen?

Wir automatisieren die E-Rechnung um Ihre bestehende Software herum – vom eingespielten Konverter-Workflow bis zur Schnittstelle. Festpreis nach kostenlosem Analyse-Gespräch, KoSIT-validiert.

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Software behalten, Pflicht erfüllen

Ihre alte Rechnung als E-Rechnung – in unter einer Minute

Rechnung hochladen, XRechnung oder ZUGFeRD herunterladen. Keine Installation, keine Vertragsbindung – 3 Konvertierungen pro Monat kostenlos.

KoSIT validiert
EN 16931 konform
Keine Datenspeicherung

Hinweis: „Lexware" und „büro easy" sind Marken bzw. Produktbezeichnungen der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG; „Sage", „PC-Kaufmann" und „Sage 50" der Sage GmbH; „Microsoft", „Navision", „Dynamics NAV" und „Dynamics 365 Business Central" der Microsoft Corporation. Es besteht keine Verbindung zwischen eRechnung Tool (erechnung-tool.de) und diesen Anbietern. Alle Angaben zu Produktstatus und Einstellungsterminen beruhen auf öffentlich zugänglichen Anbieter-Angaben und Berichterstattung – Stand Juli 2026. Maßgeblich sind allein die aktuellen Angaben des jeweiligen Anbieters.