Die E-Rechnungspflicht kommt schrittweise. Hier finden Sie alle wichtigen Termine und was Sie bis wann umsetzen müssen – sortiert nach Unternehmensgröße.
Empfangspflicht für alle
Versand für >800k€ Umsatz
Versand für alle Unternehmen
Gilt für alle B2B-Transaktionen
Das Wachstumschancengesetz führt die E-Rechnungspflicht schrittweise ein. Hier ist der komplette Zeitplan.
Ab diesem Datum müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Annahme einer E-Rechnung darf nicht mehr verweigert werden.
Während dieser Übergangszeit dürfen Unternehmen weiterhin PDF-Rechnungen und Papierrechnungen versenden. Die Empfangspflicht für E-Rechnungen gilt jedoch bereits.
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen nun E-Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) versenden. PDF-Rechnungen sind für diese Unternehmen nicht mehr zulässig.
Die E-Rechnungspflicht gilt nun für alle B2B-Unternehmen in Deutschland, unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Kleinunternehmer und Freiberufler müssen E-Rechnungen versenden.
> 800.000€ Umsatz
< 800.000€ Umsatz
Freiberufler & Solo
Stellen Sie sicher, dass Sie E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format empfangen und öffnen können. Ein Viewer oder passendes Buchhaltungssystem ist notwendig.
Prüfen Sie Ihre aktuellen Rechnungsprozesse und identifizieren Sie, welche Anpassungen für E-Rechnungen notwendig sind.
Wählen Sie eine Lösung zur Erstellung von E-Rechnungen. Mit unserem Tool können Sie PDF-Rechnungen einfach in XRechnung oder ZUGFeRD konvertieren.
E-Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden. Stellen Sie eine revisionssichere Speicherung für 10 Jahre sicher.
Bei Verstößen gegen die E-Rechnungspflicht drohen:
Starten Sie jetzt und wandeln Sie Ihre PDF-Rechnungen in normkonforme E-Rechnungen um. Kostenlos testen.