E-Rechnungspflicht-Check
Beantworten Sie 6 kurze Fragen und erfahren Sie sofort, ob und ab wann die E-Rechnungspflicht für Ihr Unternehmen gilt. Keine Anmeldung nötig.
Frage 1 von 6
An wen stellen Sie Rechnungen?
Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Grundsätzlich alle inländischen Unternehmer, die Leistungen an andere Unternehmen in Deutschland abrechnen (B2B). Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können — auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Die Pflicht, E-Rechnungen zu versenden, kommt gestaffelt ab 2027. Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen; öffentliche Auftraggeber verlangen dagegen häufig schon heute eine XRechnung. Alle Details erklärt unsere Seite zur E-Rechnungspflicht.
Die Fristen im Überblick
| Stichtag | Was gilt |
|---|---|
| 01.01.2025 | Empfangspflicht für alle inländischen Unternehmer — auch Kleinunternehmer |
| bis 31.12.2026 | Übergangsfrist: Papier und einfache PDF mit Zustimmung des Empfängers weiterhin zulässig |
| 01.01.2027 | Versandpflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz |
| 01.01.2028 | Versandpflicht für alle übrigen Unternehmen — Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben ausgenommen |
Den vollständigen Zeitplan mit allen Sonderfällen finden Sie im E-Rechnungs-Zeitplan.
Die Kleinunternehmer-Ausnahme (§ 19 UStG)
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind durch das Jahressteuergesetz 2024 dauerhaft von der Versandpflicht ausgenommen — auch über 2028 hinaus. Die Empfangspflicht gilt für sie aber uneingeschränkt seit dem 01.01.2025. In der Praxis verlangen zudem immer mehr Geschäftskunden eine E-Rechnung, unabhängig von der gesetzlichen Pflicht. Was das konkret bedeutet, zeigt unser Leitfaden E-Rechnung für Kleinunternehmer.
Was der Check prüft
Der E-Rechnungspflicht-Check stellt sechs Fragen — zu Ihren Kunden (B2B, Behörden oder Privatkunden), Ihrem Kleinunternehmer-Status, dem Vorjahresumsatz und Ihrer heutigen Rechnungsstellung — und zeigt sofort als Ampel, ob für Sie die Empfangspflicht aktiv ist, ab wann Sie E-Rechnungen versenden müssen und was für die Archivierung gilt. Auf Wunsch erhalten Sie Ihren persönlichen Fahrplan mit allen Schritten als PDF per E-Mail. Wer seine Rechnungen weiter in Word oder Excel schreibt, kann bestehende PDF-Rechnungen anschließend direkt in ZUGFeRD oder in eine XRechnung umwandeln.
Diese Einschätzung ersetzt keine Steuerberatung. Stand: Juli 2026.
