XRechnung und ZUGFeRD beim Speichern
Ein Ordner. Jede Rechnung darin wird zur E-Rechnung.
Sie speichern Ihre Rechnung wie gewohnt als PDF in Ihren Rechnungsordner. Kurz darauf liegt daneben eine gültige XRechnung oder ZUGFeRD. Keine neue Software, keine geänderte Vorlage, kein zusätzlicher Arbeitsschritt.

- Rechnung 2026-117.pdf
- Rechnung 2026-117 – E-Rechnung.pdf
Ihr Arbeitsablauf bleibt derselbe
Speichern
Datei, Speichern unter, PDF — in Ihren Rechnungsordner. In Word, in Excel, in Ihrem Warenwirtschaftsprogramm. Wie bisher.
Lesen
Rechnungsnummer, Datum, Empfänger, Positionen und Beträge werden Ihrer Rechnung entnommen.
Prüfen und ablegen
Jede Rechnung wird gegen EN 16931 geprüft. Die fertige E-Rechnung liegt neben Ihrer Datei — mit demselben Namen und dem Zusatz „E-Rechnung“.
Die Verarbeitung läuft auf Ihrem Rechner. Unsere Server stehen in Deutschland, eine Sammlung Ihrer Rechnungen wird nicht angelegt. Einzelheiten
Speichern — oder drucken, wenn Ihr Programm nicht speichern kann
Als PDF speichern
Word, Excel und die meisten Rechnungsprogramme speichern PDF. Sie wählen einmal den Ordner — etwa „Dokumente\Rechnungen“ — und speichern ab dann dorthin. Mehr ist es nicht.
Auf „E-Rechnung“ drucken
Kann Ihr Programm nur drucken, erscheint „E-Rechnung“ als Drucker in jedem Druckdialog. Der Ausdruck landet im selben Ordner und wird genauso zur E-Rechnung.

Was das Programm nicht kann
Nur Windows
Windows 10 und 11. Für macOS und Linux gibt es das Programm nicht.
Keine Texterkennung
Eine PDF ohne Textebene — ein Scan, ein Foto — wird übergangen. Gelesen wird, was aus Word, Excel oder Ihrer Warenwirtschaft gespeichert wurde.
Nur Ihre eigenen Rechnungen
Liegen im selben Ordner Rechnungen Ihrer Lieferanten, Angebote oder Lieferscheine, werden sie erkannt und übergangen. Im Fenster steht, warum — und ein Klick wandelt trotzdem um, falls das Programm irrt.
Keine fehlenden Angaben
Angaben, die auf Ihrer Rechnung fehlen, können nicht ergänzt werden.
Leitweg-ID bei Behörden
Für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber tragen Sie die Leitweg-ID einmal je Empfänger ein.
für zwölf Monate. Kein Ausweis von Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG).
Keine automatische Verlängerung.
30 Tage Geld zurück, ohne Rückfragen
- Unbegrenzt viele Rechnungen
- XRechnung und ZUGFeRD
- Prüfung nach EN 16931 vor jeder Ablage
- Ein Arbeitsplatz
- Aktualisierungen für zwölf Monate
Sie schreiben uns eine Zeile, wir erstatten den vollen Kaufpreis. Ohne Begründung, ohne Frist bis zum Monatsende.
