Steuer & RechtGoBD 2019 / 2025

GoBD-konforme Archivierung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) regeln, wie Unternehmen steuerrelevante Daten revisionssicher archivieren müssen. Hier erfahren Sie alle Pflichten, Fristen und wie Sie E-Rechnungen, Papier-Rechnungen und E-Mails korrekt aufbewahren.

10 Jahre Aufbewahrung
Revisionssicher
E-Rechnung kompatibel
Checkliste inklusive

DefinitionWas ist GoBD?

GoBD – die Grundlage der digitalen Buchhaltung

GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Sie wurden vom Bundesfinanzministerium (BMF) erlassen und konkretisieren, was bisherige Paragrafen wie § 147 AO (Abgabenordnung) und § 257 HGB (Handelsgesetzbuch) für die digitale Welt bedeuten.

Die aktuelle Fassung stammt aus dem BMF-Schreiben vom 28.11.2019 mit Ergänzungen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (2025), das die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt hat. Für Rechnungen gilt weiterhin die 10-Jahres-Frist.

Die GoBD gelten für alle Unternehmen, die steuerrelevante Daten elektronisch verarbeiten – vom Freiberufler mit einer Cloud-Buchhaltung bis zum Konzern mit SAP-ERP. Auch wer seine Belege nur einscannt oder per E-Mail erhält, muss GoBD beachten.

Kern-Regeln6 Grundsätze

Die 6 Grundsätze der GoBD

Alle Pflichten der GoBD lassen sich auf sechs Kern-Grundsätze zurückführen. Jeder muss sowohl bei Buchung als auch bei Archivierung erfüllt sein.

Nachvollziehbarkeit

Jeder Beleg, jede Buchung muss nachvollzogen werden können. Herkunft, Bearbeitung, Änderungen – alles muss protokolliert sein.

Vollständigkeit

Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden. Keine Lücken, keine selektive Ablage.

Richtigkeit

Die Aufzeichnungen müssen den tatsächlichen Geschäftsvorgang korrekt wiedergeben.

Zeitgerechtheit

Buchungen und Ablagen zeitnah vornehmen – nicht Wochen später nachträglich erfassen.

Ordnung

Systematische Ablage mit eindeutiger Zuordnung. Belege zu Buchungen verlinkt, Journale strukturiert.

Unveränderbarkeit

Einmal gebucht oder archiviert, dürfen Daten nicht mehr nachträglich veränderbar sein. Korrekturen nur nachvollziehbar.

FristenWie lange aufbewahren?

Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO

BelegartFristGrundlage
Rechnungen (Eingang & Ausgang)10 Jahre§ 147 AO, § 14b UStG
Buchungsbelege8 Jahre (ab 2025)Bürokratieentlastungsgesetz IV
Geschäftsbriefe / E-Mails6 Jahre§ 147 AO
Handelsbücher, Bilanzen10 Jahre§ 147 AO
Lohnsteuerunterlagen6 Jahre§ 41 EStG

Achtung Fristbeginn: Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnung erstellt wurde. Eine Rechnung vom März 2026 muss also bis Ende 2036 aufbewahrt werden – nicht bis März 2036.

SpezialfallE-Rechnungen

E-Rechnungen GoBD-konform archivieren

Für XRechnung und ZUGFeRD gelten die gleichen Aufbewahrungs- und Revisionspflichten wie für Papier-Rechnungen – aber mit einigen Besonderheiten.

XRechnung (XML)

  • Original-XML aufbewahren (Pflicht)
  • Menschenlesbare Darstellung (z.B. PDF-Visualisierung) zusätzlich empfohlen
  • XML-Struktur unveränderbar halten

ZUGFeRD (PDF/A-3)

  • Komplette PDF/A-3-Datei aufbewahren
  • PDF-Ansicht und eingebettetes XML müssen erhalten bleiben
  • PDF/A-3 ist für Langzeit-Archivierung optimiert

PraxisCheckliste

GoBD-Checkliste: Ist Ihr Archiv konform?

Gehen Sie diese 8 Punkte durch. Wenn Sie alle erfüllen, sind Sie GoBD-konform aufgestellt.

1

Revisionssicheres Archivsystem

WORM-Speicher, zertifiziertes DMS oder kryptografisch abgesicherter Cloud-Speicher

2

Verfahrensdokumentation

Schriftliche Beschreibung aller Buchungs- und Archivierungsprozesse

3

Eingangsbeleg-Prozess dokumentiert

Wie gelangen E-Rechnungen, Papier-Rechnungen und E-Mails ins Archiv?

4

Maschinell auswertbare Daten

Strukturierte Formate (XML, CSV), keine reinen Bilder bei Pflichtfeldern

5

Audit-Log / Änderungsprotokoll

Jede Änderung, Löschung, jeder Zugriff wird protokolliert

6

Benutzerrechte-Management

Klare Rollen: Wer darf was sehen, ändern, archivieren, löschen?

7

Regelmäßige Datensicherung

Backup-Strategie mit Test-Restore, mindestens 3-2-1-Regel

8

Export-Funktion für Prüfer

Digitale Betriebsprüfung (Z1/Z2/Z3-Zugriff) auf Anfrage möglich

RisikoFolgen bei Verstößen

Was passiert, wenn Sie nicht GoBD-konform sind?

Schätzung durch Finanzamt

Das Finanzamt kann die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen – meist zum Nachteil des Unternehmens.

Vorsteuerabzug gefährdet

Rechnungen, die nicht revisionssicher archiviert sind, können den Vorsteuerabzug unwirksam machen. Ergebnis: Nachzahlung der gezahlten Vorsteuer.

Bußgelder bis 250.000 €

Bei groben Verstößen können Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbußen bis 250.000 € drohen (§ 379 AO).

Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung

In schweren Fällen (bewusste Manipulation, fehlende Dokumentation > 50.000 €) drohen strafrechtliche Konsequenzen.

FAQHäufige Fragen

Häufige Fragen zur GoBD-Archivierung

Offizielle Rechtsquellen

Diese Seite ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

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