Steuer & RechtGoBD 2019 / 2025
GoBD-konforme Archivierung
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) regeln, wie Unternehmen steuerrelevante Daten revisionssicher archivieren müssen. Hier erfahren Sie alle Pflichten, Fristen und wie Sie E-Rechnungen, Papier-Rechnungen und E-Mails korrekt aufbewahren.
DefinitionWas ist GoBD?
GoBD – die Grundlage der digitalen Buchhaltung
GoBD steht für die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Sie wurden vom Bundesfinanzministerium (BMF) erlassen und konkretisieren, was bisherige Paragrafen wie § 147 AO (Abgabenordnung) und § 257 HGB (Handelsgesetzbuch) für die digitale Welt bedeuten.
Die aktuelle Fassung stammt aus dem BMF-Schreiben vom 28.11.2019 mit Ergänzungen aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (2025), das die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt hat. Für Rechnungen gilt weiterhin die 10-Jahres-Frist.
Die GoBD gelten für alle Unternehmen, die steuerrelevante Daten elektronisch verarbeiten – vom Freiberufler mit einer Cloud-Buchhaltung bis zum Konzern mit SAP-ERP. Auch wer seine Belege nur einscannt oder per E-Mail erhält, muss GoBD beachten.
Kern-Regeln6 Grundsätze
Die 6 Grundsätze der GoBD
Alle Pflichten der GoBD lassen sich auf sechs Kern-Grundsätze zurückführen. Jeder muss sowohl bei Buchung als auch bei Archivierung erfüllt sein.
Nachvollziehbarkeit
Jeder Beleg, jede Buchung muss nachvollzogen werden können. Herkunft, Bearbeitung, Änderungen – alles muss protokolliert sein.
Vollständigkeit
Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden. Keine Lücken, keine selektive Ablage.
Richtigkeit
Die Aufzeichnungen müssen den tatsächlichen Geschäftsvorgang korrekt wiedergeben.
Zeitgerechtheit
Buchungen und Ablagen zeitnah vornehmen – nicht Wochen später nachträglich erfassen.
Ordnung
Systematische Ablage mit eindeutiger Zuordnung. Belege zu Buchungen verlinkt, Journale strukturiert.
Unveränderbarkeit
Einmal gebucht oder archiviert, dürfen Daten nicht mehr nachträglich veränderbar sein. Korrekturen nur nachvollziehbar.
FristenWie lange aufbewahren?
Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO
| Belegart | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Rechnungen (Eingang & Ausgang) | 10 Jahre | § 147 AO, § 14b UStG |
| Buchungsbelege | 8 Jahre (ab 2025) | Bürokratieentlastungsgesetz IV |
| Geschäftsbriefe / E-Mails | 6 Jahre | § 147 AO |
| Handelsbücher, Bilanzen | 10 Jahre | § 147 AO |
| Lohnsteuerunterlagen | 6 Jahre | § 41 EStG |
Achtung Fristbeginn: Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Aufzeichnung erstellt wurde. Eine Rechnung vom März 2026 muss also bis Ende 2036 aufbewahrt werden – nicht bis März 2036.
SpezialfallE-Rechnungen
E-Rechnungen GoBD-konform archivieren
Für XRechnung und ZUGFeRD gelten die gleichen Aufbewahrungs- und Revisionspflichten wie für Papier-Rechnungen – aber mit einigen Besonderheiten.
XRechnung (XML)
- Original-XML aufbewahren (Pflicht)
- Menschenlesbare Darstellung (z.B. PDF-Visualisierung) zusätzlich empfohlen
- XML-Struktur unveränderbar halten
ZUGFeRD (PDF/A-3)
- Komplette PDF/A-3-Datei aufbewahren
- PDF-Ansicht und eingebettetes XML müssen erhalten bleiben
- PDF/A-3 ist für Langzeit-Archivierung optimiert
PraxisCheckliste
GoBD-Checkliste: Ist Ihr Archiv konform?
Gehen Sie diese 8 Punkte durch. Wenn Sie alle erfüllen, sind Sie GoBD-konform aufgestellt.
Revisionssicheres Archivsystem
WORM-Speicher, zertifiziertes DMS oder kryptografisch abgesicherter Cloud-Speicher
Verfahrensdokumentation
Schriftliche Beschreibung aller Buchungs- und Archivierungsprozesse
Eingangsbeleg-Prozess dokumentiert
Wie gelangen E-Rechnungen, Papier-Rechnungen und E-Mails ins Archiv?
Maschinell auswertbare Daten
Strukturierte Formate (XML, CSV), keine reinen Bilder bei Pflichtfeldern
Audit-Log / Änderungsprotokoll
Jede Änderung, Löschung, jeder Zugriff wird protokolliert
Benutzerrechte-Management
Klare Rollen: Wer darf was sehen, ändern, archivieren, löschen?
Regelmäßige Datensicherung
Backup-Strategie mit Test-Restore, mindestens 3-2-1-Regel
Export-Funktion für Prüfer
Digitale Betriebsprüfung (Z1/Z2/Z3-Zugriff) auf Anfrage möglich
RisikoFolgen bei Verstößen
Was passiert, wenn Sie nicht GoBD-konform sind?
Schätzung durch Finanzamt
Das Finanzamt kann die gesamte Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen – meist zum Nachteil des Unternehmens.
Vorsteuerabzug gefährdet
Rechnungen, die nicht revisionssicher archiviert sind, können den Vorsteuerabzug unwirksam machen. Ergebnis: Nachzahlung der gezahlten Vorsteuer.
Bußgelder bis 250.000 €
Bei groben Verstößen können Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Geldbußen bis 250.000 € drohen (§ 379 AO).
Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung
In schweren Fällen (bewusste Manipulation, fehlende Dokumentation > 50.000 €) drohen strafrechtliche Konsequenzen.
FAQHäufige Fragen
Häufige Fragen zur GoBD-Archivierung
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Mehr erfahrenOffizielle Rechtsquellen
- › BMF-Schreiben GoBD vom 28.11.2019
- › § 147 AO (Aufbewahrungspflichten)
- › § 14b UStG (Aufbewahrungsfristen für Rechnungen)
- › Bürokratieentlastungsgesetz IV (2024)
Diese Seite ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
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