So arbeiten Sie mit Ihrem Steuerberater bei E-Rechnungen zusammen. DATEV-Export, Verantwortlichkeiten und die wichtigsten Fragen.
Standard bei Steuerberatern
Formate: XRechnung & ZUGFeRD
Archivierungspflicht
Die Erstellung von E-Rechnungen ist Ihre Verantwortung als Unternehmer. Ihr Steuerberater kann Sie beraten und die Belege verarbeiten, aber die E-Rechnungen selbst müssen Sie erstellen oder einen Dienstleister damit beauftragen.
So kommen Ihre E-Rechnungen sicher zu Ihrem Steuerberater.
Upload direkt ins Mandantenportal. Automatische Datenübernahme in die Buchhaltung.
E-Rechnungen als Belege hochladen. Der Steuerberater erhält alle Daten digital.
Einfachste Methode: E-Rechnungen als Anhang an Ihren Steuerberater senden.
Automatische Datenübernahme
Keine manuelle Erfassung – alle Daten werden automatisch ausgelesen.
Weniger Fehler
Keine Tippfehler bei der Belegerfassung.
Schnellere Verarbeitung
Buchhaltung wird beschleunigt – und günstiger.
Digitale Archivierung
Alles digital – kein Papierarchiv mehr nötig.
XRechnung oder ZUGFeRD? Ihr Steuerberater kennt Ihre Kundenstruktur und kann das passende Format empfehlen.
DATEV Unternehmen Online, E-Mail oder anderer Weg? Klären Sie den bevorzugten Übertragungsweg.
Die meisten Kanzleien nutzen DATEV – fragen Sie nach der XRechnung/ZUGFeRD-Unterstützung.
Wer archiviert? Sie selbst oder der Steuerberater? Klären Sie die GoBD-konforme Aufbewahrung.
E-Rechnungen können die Buchhaltung beschleunigen. Fragen Sie, ob sich das auf Ihr Honorar auswirkt.
Konvertieren Sie Ihre PDF-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD – bereit für Ihren Steuerberater.