GuideEmpfangspflicht 2025

E-Rechnung empfangen und lesen

Ab 2025 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Hier erfahren Sie, wie Sie XRechnung und ZUGFeRD öffnen, lesen und verarbeiten.

2025

Empfangspflicht für alle B2B

10 J.

Aufbewahrungspflicht

2

Formate: XRechnung & ZUGFeRD

0€

Kostenloser Viewer

PflichtWas Sie wissen müssen

E-Rechnung Empfangspflicht ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, E-Rechnungen von Geschäftspartnern zu empfangen. Das bedeutet: Sie dürfen eine E-Rechnung nicht mehr ablehnen und müssen in der Lage sein, diese zu verarbeiten.

Was heißt das konkret?

Sie benötigen mindestens eine Möglichkeit, E-Rechnungen zu empfangen (z.B. per E-Mail) und einen Viewer zum Anzeigen. Für die Archivierung sollten Sie zudem eine GoBD-konforme Lösung haben.

Was Sie empfangen müssen

  • XRechnung (XML-Format)
  • ZUGFeRD (PDF mit XML)
  • Factur-X (EU-Standard)

Nicht betroffen (B2C)

  • Rechnungen von Privatpersonen
  • Kleinbetragsrechnungen ≤ 250€
  • Fahrausweise

FormateWas Sie erhalten können

XRechnung vs. ZUGFeRD – So erkennen Sie das Format

XRechnung

Dateiendung: .xml

  • Reines XML-Format ohne visuelle Darstellung
  • Benötigt Viewer zum Lesen
  • Typisch von Behörden und Großunternehmen
XRechnung öffnen

ZUGFeRD

Dateiendung: .pdf

  • PDF mit eingebettetem XML
  • Als normales PDF lesbar
  • Typisch im B2B-Bereich
ZUGFeRD-Daten auslesen

AnleitungSchritt für Schritt

So verarbeiten Sie E-Rechnungen

1. E-Rechnung empfangen

E-Rechnungen werden typischerweise per E-Mail als Anhang zugestellt. Der Anhang ist entweder eine .xml Datei (XRechnung) oder eine .pdf Datei (ZUGFeRD).

Tipp: Richten Sie ein separates Postfach für E-Rechnungen ein, z.B. rechnung@ihrefirma.de

2. E-Rechnung öffnen und lesen

ZUGFeRD-Rechnungen können Sie direkt als PDF öffnen. Für XRechnungen (XML) benötigen Sie einen Viewer, der die Daten in lesbarer Form anzeigt.

Kostenloser XRechnung Viewer

3. Rechnung prüfen und validieren

Überprüfen Sie die Rechnungsdaten auf Korrektheit: Rechnungsnummer, Beträge, Steuersätze. Optional können Sie die E-Rechnung gegen die Standards validieren.

E-Rechnung validieren

4. In Buchhaltung übernehmen

Moderne Buchhaltungssoftware kann E-Rechnungen automatisch importieren. Alternativ übernehmen Sie die Daten manuell in Ihr System.

5. GoBD-konform archivieren

E-Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden – im Originalformat. Die XML-Daten dürfen nicht verändert werden. Nutzen Sie eine revisionssichere Archivierung.

Mehr zur GoBD-Archivierung

ToolsViewer-Optionen

Tools zum Lesen von E-Rechnungen

Verschiedene Möglichkeiten, E-Rechnungen anzuzeigen und zu verarbeiten.

Empfohlen

Online-Viewer

Unser kostenloser Online-Viewer zeigt XRechnung und ZUGFeRD direkt im Browser an. Keine Installation nötig.

  • Kostenlos
  • Keine Installation
  • XRechnung & ZUGFeRD
Viewer öffnen

Buchhaltungssoftware

Moderne Buchhaltungsprogramme wie DATEV, Lexware oder sevDesk können E-Rechnungen direkt importieren.

  • Automatischer Import
  • Direkte Verbuchung
  • Integrierte Archivierung
Software-Vergleich

PDF-Reader (ZUGFeRD)

ZUGFeRD-Rechnungen können mit jedem PDF-Reader geöffnet werden. Die XML-Daten sind eingebettet, aber nicht sichtbar.

  • Bereits vorhanden
  • Visuell lesbar
  • !XML-Daten nicht sichtbar

FAQHäufige Fragen

Fragen zum E-Rechnung Empfang

E-Rechnungen empfangen & lesen

XRechnung Viewer – kostenlos & online

Öffnen Sie XRechnung und ZUGFeRD direkt im Browser. Keine Installation, keine Registrierung erforderlich.

100% kostenlos
XRechnung & ZUGFeRD
Keine Installation