Ratgeber 2025Kleinunternehmer

E-Rechnung für Kleinunternehmer

Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Hier erfahren Sie, was Pflicht ist, welche Ausnahmen gelten und wie Sie E-Rechnungen einfach erstellen.

2025

Empfangspflicht für alle

2028

Versandpflicht für alle

B2B

Nur Geschäftskunden betroffen

250 €

Kleinbeträge ausgenommen

PflichtenDas müssen Sie wissen

E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer

Ja – die E-Rechnungspflicht gilt auch für Kleinunternehmer

Das Wachstumschancengesetz macht keine Ausnahme für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Bei B2B-Rechnungen (Rechnungen an andere Unternehmen) gelten dieselben Pflichten wie für alle anderen Unternehmen.

Ab 1. Januar 2025: Empfangspflicht

Sie müssen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen und verarbeiten können. Das bedeutet: ein E-Mail-Postfach reicht aus, aber Sie brauchen eine Möglichkeit, XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien zu öffnen und zu lesen.

Übergangszeit 2025–2027

Während der Übergangszeit dürfen Sie weiterhin PDF-Rechnungen oder Papierrechnungen an Geschäftskunden versenden – wenn der Empfänger zustimmt.

Ab 1. Januar 2028: Versandpflicht

Spätestens ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD an Geschäftskunden versenden. Für Unternehmen mit über 800.000 € Umsatz gilt die Versandpflicht bereits ab 2027.

AusnahmenWann keine E-Rechnung nötig ist

Diese Rechnungen sind ausgenommen

Rechnungen an Privatpersonen (B2C)

Verkaufen Sie nur an Privatpersonen? Dann besteht keine E-Rechnungspflicht. Normale PDF-Rechnungen reichen weiterhin.

Kleinbetragsrechnungen unter 250 €

Rechnungen unter 250 € brutto sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen – unabhängig ob B2B oder B2C.

Steuerfreie Leistungen (§4 Nr. 8–29 UStG)

Bestimmte steuerbefreite Umsätze wie Versicherungen, Vermietung und Finanzdienstleistungen sind ausgenommen.

Fahrausweise

Fahrausweise, die als Rechnungen gelten, sind ebenfalls von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.

Praxis-Tipp

Auch wenn Sie aktuell nur an Privatpersonen verkaufen: Sobald ein einzelner Geschäftskunde hinzukommt, greift die E-Rechnungspflicht. Bereiten Sie sich frühzeitig vor – mit unserem kostenlosen Plan ist das ohne Risiko möglich.

FormateXRechnung oder ZUGFeRD?

Welches E-Rechnungsformat für Kleinunternehmer?

XRechnung

Reines XML-Format – Pflicht bei Rechnungen an Behörden und öffentliche Auftraggeber.

  • Pflicht bei öffentlichen Auftraggebern
  • Reine XML-Datei (maschinenlesbar)
  • Leitweg-ID erforderlich

ZUGFeRD

Hybrid-Format: PDF mit eingebettetem XML – ideal für B2B-Kunden, die auch ein lesbares PDF wollen.

  • Ideal für B2B-Geschäftskunden
  • PDF + XML in einer Datei
  • Empfänger kann PDF normal öffnen

Nicht sicher? Ausführlicher Vergleich XRechnung vs. ZUGFeRD

AnleitungIn 3 Schritten

E-Rechnung als Kleinunternehmer erstellen

1

PDF-Rechnung erstellen

Schreiben Sie Ihre Rechnung wie gewohnt – in Word, Excel oder Ihrem Rechnungstool. Wichtig: Keine Umsatzsteuer ausweisen und den Hinweis auf §19 UStG ergänzen.

2

PDF hochladen

Laden Sie die PDF-Rechnung in unser Tool hoch. Alle Rechnungsdaten und der Kleinunternehmer-Status werden automatisch erkannt.

3

E-Rechnung herunterladen

Wählen Sie XRechnung oder ZUGFeRD und laden Sie die fertige, KoSIT-validierte E-Rechnung herunter. Fertig!

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FAQHäufige Fragen

E-Rechnung für Kleinunternehmer: FAQ

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