Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Name | Status |
|---|---|
| SteenfeldLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SteinLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SteinbergLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SteinbergkircheLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SteinburgLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SteinfeldLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SteinhorstLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| Stelle-WittenwurthLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SterleyLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SterupLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StipsdorfLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StockelsdorfLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StockseeLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StolkLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StolpeLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StoltebüllLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StoltenbergLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StördorfLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StörkathenLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StrandeLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StrübbelLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StruckumLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StrukdorfLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StruvenhüttenLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StruxdorfLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StubbenLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| StuvenbornLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderauLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderbrarupLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderdeichLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderdorfLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderendeLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderfahrenstedtLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderhackstedtLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderhastedtLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderheistedtLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderhöftLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüderlügumLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüdermarschLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SülfeldLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SüselLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| SyltLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| TaarstedtLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| TackesdorfLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| TalkauLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| TangstedtLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| TangstedtLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| TappendorfLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| TarbekLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
| TarpLeitweg-ID noch nicht bekannt | Offen |
E-Rechnung in Schleswig-Holstein
Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.
Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.
Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.
Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.
Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).
E‑Rechnung aus jeder Software
Rechnung speichern oder drucken – der E‑Rechnungsordner für Windows macht daraus die XRechnung, mit der Leitweg-ID von Ihrer Rechnung. In allen Tarifen enthalten.
Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?
Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.
Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?
Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?
Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.
