Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Name | Status |
|---|---|
| Schülp b. Nortorf | Offen |
| Schülp b. Rendsburg | Offen |
| Schürensöhlen | Offen |
| Schwabstedt | Offen |
| Schwartbuck | Offen |
| Schwarzenbek, Stadt | Offen |
| Schwedeneck | Offen |
| Schwentinental, Stadt | Offen |
| Schwesing | Offen |
| Schwissel | Offen |
| Seedorf | Offen |
| Seedorf | Offen |
| Seefeld | Offen |
| Seester | Offen |
| Seestermühe | Offen |
| Seeth | Offen |
| Seeth-Ekholt | Offen |
| Sehestedt | Offen |
| Selent | Offen |
| Selk | Offen |
| Seth | Offen |
| Siebenbäumen | Offen |
| Siebeneichen | Offen |
| Siek | Offen |
| Sierksdorf | Offen |
| Sierksrade | Offen |
| Sievershütten | Offen |
| Sieverstedt | Offen |
| Silberstedt | Offen |
| Silzen | Offen |
| Simonsberg | Offen |
| Sirksfelde | Offen |
| Sollerup | Offen |
| Sollwitt | Offen |
| Sommerland | Offen |
| Sönnebüll | Offen |
| Sophienhamm | Offen |
| Sören | Offen |
| Sörup | Offen |
| Sprakebüll | Offen |
| Stadum | Offen |
| Stafstedt | Offen |
| Stakendorf | Offen |
| Stangheck | Offen |
| Stapel | Offen |
| Stapelfeld | Offen |
| Stedesand | Offen |
| Steenfeld | Offen |
| Stein | Offen |
| Steinberg | Offen |
E-Rechnung in Schleswig-Holstein
Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.
Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.
Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.
Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.
Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).
Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?
Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.
Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?
Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?
Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.