Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
Tellingstedt
Offen
Tensbüttel-Röst
Offen
Tensfeld
Offen
Tetenbüll
Offen
Tetenhusen
Offen
Thaden
Offen
Thumby
Offen
Tielen
Offen
Tielenhemme
Offen
Timmaspe
Offen
Timmendorfer Strand
Offen
Tinningstedt
Offen
Todenbüttel
Offen
Todendorf
Offen
Todesfelde
Offen
Tolk
Offen
Tönning, Stadt
Offen
Tornesch, Stadt
Offen
Tramm
Offen
Trappenkamp
Offen
Travenbrück
Offen
Travenhorst
Offen
Traventhal
Offen
Treia
Offen
Tremsbüttel
Offen
Trennewurth
Offen
Trittau
Offen
Tröndel
Offen
Tümlauer Koog
Offen
Tüttendorf
Offen
Twedt
Offen
Uelsby
Offen
Uelvesbüll
Offen
Uetersen, Stadt
Offen
Ulsnis
Offen
Unteroffizierschule der Luftwaffe
Offen
Uphusum
Offen
Utersum
Offen
Vaale
Offen
Vaalermoor
Offen
Viöl
Offen
Vollerwiek
Offen
Vollstedt
Offen
Volsemenhusen
Offen
Waabs
Offen
Wacken
Offen
Wagersrott
Offen
Wahlstedt, Stadt
Offen
Wahlstorf
Offen
Wakendorf I
Offen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.

Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein — Behörden-Verzeichnis | eRechnung Tool