Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Name | Status |
|---|---|
| Sandesneben | Offen |
| Sankt Annen | Offen |
| Sankt Margarethen | Offen |
| Sankt Michaelisdonn | Offen |
| Sankt Peter-Ording | Offen |
| Sarlhusen | Offen |
| Sarzbüttel | Offen |
| Saustrup | Offen |
| Schaalby | Offen |
| Schacht-Audorf | Offen |
| Schackendorf | Offen |
| Schafflund | Offen |
| Schafstedt | Offen |
| Schalkholz | Offen |
| Scharbeutz | Offen |
| Schashagen | Offen |
| Scheggerott | Offen |
| Schellhorn | Offen |
| Schenefeld | Offen |
| Schenefeld, Stadt | Offen |
| Schieren | Offen |
| Schierensee | Offen |
| Schifffahrtsmedizinisches Institut der Marine | Offen |
| Schillsdorf | Offen |
| Schinkel | Offen |
| Schiphorst | Offen |
| Schlesen | Offen |
| Schleswig, Stadt | Offen |
| Schlichting | Offen |
| Schlotfeld | Offen |
| Schmalensee | Offen |
| Schmalfeld | Offen |
| Schmalstede | Offen |
| Schmedeswurth | Offen |
| Schmilau | Offen |
| Schnakenbek | Offen |
| Schnarup-Thumby | Offen |
| Schönbek | Offen |
| Schönberg | Offen |
| Schönberg (Holstein) | Offen |
| Schönhorst | Offen |
| Schönkirchen | Offen |
| Schönwalde am Bungsberg | Offen |
| Schretstaken | Offen |
| Schrum | Offen |
| Schuby | Offen |
| Schule für strategische Aufklärung der Bundeswehr | Offen |
| Schulendorf | Offen |
| Schülldorf | Offen |
| Schülp | Offen |
E-Rechnung in Schleswig-Holstein
Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.
Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.
Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.
Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.
Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).
Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?
Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.
Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?
Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?
Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.