Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Name | Status |
|---|---|
| Rabel | Offen |
| Rabenholz | Offen |
| Rabenkirchen-Faulück | Offen |
| Rade | Offen |
| Rade b. Hohenwestedt | Offen |
| Rade b. Rendsburg | Offen |
| Ramhusen | Offen |
| Ramstedt | Offen |
| Rantrum | Offen |
| Rantzau | Offen |
| Rastorf | Offen |
| Ratekau | Offen |
| Rathjensdorf | Offen |
| Ratzeburg, Stadt | Offen |
| Rausdorf | Offen |
| Reesdorf | Offen |
| Reher | Offen |
| Rehhorst | Offen |
| Rehm-Flehde-Bargen | Offen |
| Reinbek, Stadt | Offen |
| Reinfeld (Holstein), Stadt | Offen |
| Reinsbüttel | Offen |
| Rellingen | Offen |
| Remmels | Offen |
| Rendsburg, Stadt | Offen |
| Rendswühren | Offen |
| Rethwisch | Offen |
| Rethwisch | Offen |
| Reußenköge | Offen |
| Rickert | Offen |
| Rickling | Offen |
| Riepsdorf | Offen |
| Rieseby | Offen |
| Ringsberg | Offen |
| Risum-Lindholm | Offen |
| Ritzerau | Offen |
| Rodenäs | Offen |
| Rodenbek | Offen |
| Rohlstorf | Offen |
| Römnitz | Offen |
| Rondeshagen | Offen |
| Rosdorf | Offen |
| Roseburg | Offen |
| Rügge | Offen |
| Ruhwinkel | Offen |
| Rumohr | Offen |
| Rümpel | Offen |
| Sachsenwald (Forstgutsbez.),gemfr.Geb. | Offen |
| Sahms | Offen |
| Salem | Offen |
E-Rechnung in Schleswig-Holstein
Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.
Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.
Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.
Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.
Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).
Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?
Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.
Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?
Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?
Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.