BrancheÄrzte & Praxen

E-Rechnung für Ärzte & Praxen

Ab 2025 müssen auch Arztpraxen E-Rechnungen empfangen können. Welche Rechnungen betroffen sind, was für KV-Abrechnungen gilt und wie Sie Privatrechnungen einfach in XRechnung umwandeln.

Zuletzt aktualisiert: 03. April 2026

<60s

PDF zur E-Rechnung

KoSIT

Validierte E-Rechnungen

0€

Zum Testen mit unserem Tool

ÜbersichtWas gilt für Ihre Praxis?

Welche Rechnungen sind betroffen?

Nicht alle Rechnungen in der Arztpraxis fallen unter die E-Rechnungspflicht. Hier die Übersicht.

Privatrechnungen (GOÄ) an Patienten

B2C = NICHT betroffen

B2C-Rechnungen an Privatpatienten sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Sie können Ihre GOÄ-Rechnungen weiterhin als PDF oder Papierrechnung versenden.

Rechnungen an andere Praxen/Unternehmen

B2B = BETROFFEN

z.B. Laborleistungen an andere Praxen, Praxisgemeinschafts-Abrechnungen oder Rechnungen an Unternehmen – diese fallen unter die E-Rechnungspflicht.

Rechnungen an Krankenhäuser/Kliniken

B2B = BETROFFEN

Rechnungen an Krankenhäuser, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen sind B2B-Rechnungen und fallen unter die E-Rechnungspflicht.

KV-Abrechnungen

Eigenes System = NICHT direkt betroffen

KV-Abrechnungen laufen über das System der Kassenärztlichen Vereinigung und sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen. Hier ändert sich für Sie nichts.

PraxisTypische Szenarien

Typische E-Rechnungs-Szenarien in der Arztpraxis

Diese B2B-Rechnungen sind in Arztpraxen am häufigsten von der E-Rechnungspflicht betroffen.

Laborabrechnungen

Rechnungen an externe Labore oder von Laboren an Ihre Praxis. Diese B2B-Rechnungen fallen unter die E-Rechnungspflicht.

Praxisbedarf & Lieferanten

Eingangsrechnungen von B2B-Lieferanten: Medizinprodukte, IT-Dienstleister, Praxisausstattung und Verbrauchsmaterialien.

Gutachten & Berichte

Rechnungen für medizinische Gutachten an Versicherungen, Gerichte oder Unternehmen – klassische B2B-Rechnungen.

AnleitungSo funktioniert es

XRechnung erstellen als Arzt – So einfach geht's

Mit unserem Tool konvertieren Sie Ihre bestehende PDF-Rechnung in wenigen Sekunden zur E-Rechnung.

1

PDF-Rechnung erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnung wie gewohnt in Ihrem PVS oder Ihrer Abrechnungssoftware und exportieren Sie sie als PDF.

Hochladen

Laden Sie die PDF in unser Tool hoch. Wir erkennen automatisch alle Rechnungsdaten per KI.

3

XRechnung versenden

Laden Sie die fertige XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung herunter und versenden Sie sie an Ihren Geschäftspartner.

Kein Eingriff in Ihre Praxissoftware

Unser Tool arbeitet komplett unabhängig von Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS). Sie müssen weder Software installieren noch Ihre bestehenden Abläufe ändern. Exportieren Sie einfach die PDF aus Ihrem PVS und laden Sie sie bei uns hoch.

ZeitplanFristen für Arztpraxen

Zeitplan für Arztpraxen

2025
Jetzt relevant

Empfangspflicht für alle Praxen

Ab 01.01.2025 müssen alle Arztpraxen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Sie müssen noch keine E-Rechnungen versenden.

2027

Versandpflicht ab 800.000€ B2B-Umsatz

Ab 01.01.2027 müssen Praxen mit mehr als 800.000€ B2B-Umsatz im Vorjahr E-Rechnungen an Geschäftskunden versenden.

2028

Versandpflicht für alle Praxen

Ab 01.01.2028 müssen alle Arztpraxen E-Rechnungen an B2B-Kunden versenden. PDF-Rechnungen sind im B2B-Bereich dann nicht mehr zulässig.

Für die meisten Praxen gilt

Die meisten kleinen Praxen müssen zunächst nur E-Rechnungen empfangen können. Die Versandpflicht betrifft anfangs nur Praxen mit hohem B2B-Umsatz. Privatrechnungen an Patienten (B2C) sind generell ausgenommen.

FAQHäufige Fragen

Fragen von Ärztinnen und Ärzten

Für Arztpraxen

Jetzt E-Rechnung für Ihre Praxis erstellen

Konvertieren Sie Ihre erste PDF-Rechnung kostenlos. Kein Abo, keine Software-Installation nötig.

Keine Kreditkarte
XRechnung & ZUGFeRD
Validierung inklusive