ÜbersichtAusnahmen 2025
E-Rechnungspflicht Ausnahmen
Nicht alle Rechnungen müssen als E-Rechnung erstellt werden. Hier finden Sie die vollständige Liste aller Ausnahmen und Sonderfälle.
Privatpersonen ausgenommen
Kleinbetragsgrenze
Ausnahmekategorien
Pflicht für Geschäftskunden
Wichtig zu verstehen
Die Ausnahmen beziehen sich auf die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen. Sie können jedoch freiwillig E-Rechnungen erstellen – auch in den Ausnahmefällen. Ab 2025 müssen Sie aber in jedem Fall E-Rechnungen empfangen können.
BefreitAusnahmen von der Pflicht
Diese Fälle sind von der E-Rechnungspflicht befreit
B2C-Geschäfte (Privatpersonen)
Rechnungen an Privatpersonen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen.
Kleinbetragsrechnungen (≤ 250€)
Rechnungen bis 250€ brutto unterliegen vereinfachten Anforderungen.
Fahrausweise und Tickets
Fahrausweise gelten als Rechnungen und sind von der E-Rechnungspflicht befreit.
Steuerfreie Umsätze (§4 Nr. 8-29 UStG)
Bestimmte steuerfreie Umsätze sind von der E-Rechnungspflicht befreit.
Umsatzsteuerfreie Vermietung
Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (steuerfrei nach §4 Nr. 12 UStG).
AchtungHäufige Irrtümer
Diese Fälle sind NICHT von der Pflicht befreit
Häufige Missverständnisse – hier gilt die E-Rechnungspflicht trotzdem.
Kleinunternehmer (§19 UStG)
Die Kleinunternehmerregelung befreit NICHT von der E-Rechnungspflicht.
Auch wenn Sie keine MwSt. ausweisen, müssen Sie bei B2B-Geschäften E-Rechnungen erstellen (ab 2028) und empfangen (ab 2025).
Gewerbliche Vermietung (mit MwSt.)
Umsatzsteuerpflichtige Vermietung an Unternehmen ist E-Rechnungspflichtig.
Wenn Sie zur Umsatzsteuer optiert haben und an Unternehmen vermieten, benötigen Sie E-Rechnungen.
Barkäufe B2B über 250€
Auch bei Barzahlung gilt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich.
Wenn Ihr Geschäftskunde bar bezahlt und der Betrag über 250€ liegt, benötigt er ab 2028 eine E-Rechnung.
EntscheidungshilfeSchnellcheck
Brauchen Sie eine E-Rechnung?
Ist Ihr Kunde ein Unternehmen (B2B)?
Ja → Weiter zu Frage 2
Nein (Privatperson) → Keine E-Rechnungspflicht
Ist der Rechnungsbetrag über 250€ brutto?
Ja → Weiter zu Frage 3
Nein (≤250€) → Keine E-Rechnungspflicht
Ist die Leistung umsatzsteuerpflichtig?
Ja → E-Rechnung erforderlich (ab 2028)
Nein (steuerfrei §4 Nr. 8-29) → Keine E-Rechnungspflicht
Keine Ausnahme? Kein Problem.
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