Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
Hasenmoor
Offen
Hasloh
Offen
Hasselberg
Offen
Haßmoor
Offen
Hattstedt
Offen
Hattstedtermarsch
Offen
Hauptzollamt Itzehoe
Offen
Hauptzollamt Kiel
Offen
Havekost
Offen
Havetoft
Offen
Hedwigenkoog
Offen
Heede
Offen
Heide, Stadt
Offen
Heidekamp
Offen
Heidgraben
Offen
Heidmoor
Offen
Heidmühlen
Offen
Heiligenhafen, Stadt
Offen
Heiligenstedten
Offen
Heiligenstedtenerkamp
Offen
Heilshoop
Offen
Heinkenborstel
Offen
Heist
Offen
Helgoland
Offen
Hellschen-Heringsand-Unterschaar
Offen
Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Offen
Helmholtz-Zentrum Hereon GmbH
Offen
Helmstorf
Offen
Helse
Offen
Hemdingen
Offen
Hemme
Offen
Hemmingstedt
Offen
Hennstedt
Offen
Hennstedt
Offen
Henstedt-Ulzburg
Offen
Heringsdorf
Offen
Herzhorn
Offen
Hetlingen
Offen
Hillgroven
Offen
Hingstheide
Offen
Hitzhusen
Offen
Hochdonn
Offen
Hodorf
Offen
Hoffeld
Offen
Högel
Offen
Högersdorf
Offen
Högsdorf
Offen
Hohenaspe
Offen
Hohenfelde
Offen
Hohenfelde
Offen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.

Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein — Behörden-Verzeichnis | eRechnung Tool