Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein
| Name | Status |
|---|---|
| Groß Pampau | Offen |
| Groß Rheide | Offen |
| Groß Rönnau | Offen |
| Groß Sarau | Offen |
| Groß Schenkenberg | Offen |
| Groß Vollstedt | Offen |
| Groß Wittensee | Offen |
| Großbarkau | Offen |
| Großenaspe | Offen |
| Großenbrode | Offen |
| Großenrade | Offen |
| Großensee | Offen |
| Großenwiehe | Offen |
| Großhansdorf | Offen |
| Großharrie | Offen |
| Großsolt | Offen |
| Grothusenkoog | Offen |
| Grove | Offen |
| Groven | Offen |
| Grube | Offen |
| Grundhof | Offen |
| Güby | Offen |
| Gudendorf | Offen |
| Gudow | Offen |
| Gülzow | Offen |
| Güster | Offen |
| Haale | Offen |
| Haby | Offen |
| Hadenfeld | Offen |
| Hagen | Offen |
| Hallig Hooge | Offen |
| Halstenbek | Offen |
| Hamberge | Offen |
| Hamdorf | Offen |
| Hamfelde | Offen |
| Hamfelde | Offen |
| Hammoor | Offen |
| Hamwarde | Offen |
| Hamweddel | Offen |
| Handewitt | Offen |
| Hanerau-Hademarschen | Offen |
| Hardebek | Offen |
| Harmsdorf | Offen |
| Harmsdorf | Offen |
| Harrislee | Offen |
| Hartenholm | Offen |
| Haselau | Offen |
| Haseldorf | Offen |
| Haselund | Offen |
| Hasenkrug | Offen |
E-Rechnung in Schleswig-Holstein
Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.
Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.
Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.
Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.
Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).
Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein
Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?
Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.
Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?
Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?
Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.