Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
Ellingstedt
Offen
Elmenhorst
Offen
Elmenhorst
Offen
Elmshorn, Stadt
Offen
Elpersbüttel
Offen
Elsdorf-Westermühlen
Offen
Elskop
Offen
Embühren
Offen
Emkendorf
Offen
Emmelsbüll-Horsbüll
Offen
Enge-Sande
Offen
Engelbrechtsche Wildnis
Offen
Epenwöhrden
Offen
Erfde
Offen
Escheburg
Offen
Esgrus
Offen
Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen
Offen
Eutin, Stadt
Offen
Fachstelle Maschinenwesen Nord (beim WSA Nord-Ostsee-Kanal)
Offen
Fahrdorf
Offen
Fahren
Offen
Fahrenkrug
Offen
Fargau-Pratjau
Offen
Fedderingen
Offen
Fehmarn, Stadt
Offen
Felde
Offen
Feldhorst
Offen
Felm
Offen
Fiefbergen
Offen
Fitzbek
Offen
Fitzen
Offen
Fleckeby
Offen
Flensburg, Stadt
Offen
Flintbek
Offen
Fockbek
Offen
Föhrden-Barl
Offen
Forschungszentrum Borstel - Leibniz Lungenzentrum
Offen
Fraunhofer-Institut für Siliziumtechnologie
Offen
Fredeburg
Offen
Fredesdorf
Offen
Freienwill
Offen
Fresendelf
Offen
Frestedt
Offen
Friedrich-Wilhelm-Lübke-Koog
Offen
Friedrichsgabekoog
Offen
Friedrichsgraben
Offen
Friedrichsholm
Offen
Friedrichskoog
Offen
Friedrichstadt, Stadt
Offen
Fuhlendorf
Offen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.