Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen

Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen

Bundesbehörde in Schleswig-Holstein

Leitweg-ID

Die Leitweg-ID für Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen ist uns derzeit nicht bekannt.

So finden Sie die Leitweg-ID:

  1. Kontaktieren Sie Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen direkt und fragen Sie nach der Leitweg-ID.
  2. Prüfen Sie das Portal E-Vergabe SH des Landes Schleswig-Holstein.
  3. Nutzen Sie unsere Leitweg-ID-Suche für alternative Einträge.

In Schleswig-Holstein gilt die E-Rechnungspflicht seit 18.4.2020 (E-Rechnungsverordnung Schleswig-Holstein).

Adresse & Kontakt

Schiffbrücke 12

24939 Flensburg

info@ecmi.de

+49 461 14149-0

Website

XRechnung an Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen erstellen

Erstellen Sie eine XRechnung an Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen. Unser Tool hilft Ihnen dabei, alle Pflichtfelder korrekt auszufüllen.

Jetzt XRechnung erstellen

XRechnung an Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen in Flensburg senden

Die Leitweg-ID für Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen ist uns derzeit nicht bekannt. Die Leitweg-ID ist das Pflichtfeld BT-10 (Buyer Reference) in jeder XRechnung und muss korrekt angegeben werden, damit Ihre Rechnung zugestellt werden kann.

Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen ist eine Bundesbehörde in Schleswig-Holstein. Sie können die Leitweg-ID direkt bei Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen erfragen oder im Portal E-Vergabe SH des Landes Schleswig-Holstein nachschlagen. In Schleswig-Holstein gilt die E-Rechnungspflicht seit dem 18.4.2020 gemäß der E-Rechnungsverordnung Schleswig-Holstein.

Sobald Sie die Leitweg-ID haben, können Sie mit eRechnung Tool eine konforme XRechnung erstellen. Die Leitweg-ID wird automatisch in das Feld BT-10 eingetragen und Ihre Rechnung vor dem Versand auf Konformität geprüft.

Häufig gestellte Fragen zu Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen

Wie finde ich die Leitweg-ID für Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen?

Die Leitweg-ID für Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen ist uns derzeit nicht bekannt. Erfragen Sie die ID direkt bei Europäisches Zentrum für Minderheitenfragen oder prüfen Sie das Portal E-Vergabe SH des Landes Schleswig-Holstein. Die Leitweg-ID sollte auch in Ihrer Bestellung oder im Vertrag vermerkt sein.

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Weitere Behörden in Flensburg