Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
Marnerdeich
Offen
Martensrade
Offen
Mechow
Offen
Meddewade
Offen
Medelby
Offen
Meezen
Offen
Meggerdorf
Offen
Mehlbek
Offen
Meldorf, Stadt
Offen
Melsdorf
Offen
Meyn
Offen
Midlum
Offen
Mielkendorf
Offen
Mittelangeln
Offen
Möhnsen
Offen
Mohrkirch
Offen
Molfsee
Offen
Mölln, Stadt
Offen
Mönkeberg
Offen
Mönkhagen
Offen
Mönkloh
Offen
Moordiek
Offen
Moorhusen
Offen
Moorrege
Offen
Mörel
Offen
Mözen
Offen
Mucheln
Offen
Mühbrook
Offen
Mühlenbarbek
Offen
Mühlenrade
Offen
Munkbrarup
Offen
Münsterdorf
Offen
Müssen
Offen
Mustin
Offen
Nahe
Offen
Nebel
Offen
Negenharrie
Offen
Negernbötel
Offen
Nehms
Offen
Nehmten
Offen
Neritz
Offen
Nettelsee
Offen
Neu Duvenstedt
Offen
Neuberend
Offen
Neudorf-Bornstein
Offen
Neuenbrook
Offen
Neuendeich
Offen
Neuendorf b. Elmshorn
Offen
Neuendorf-Sachsenbande
Offen
Neuengörs
Offen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.