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Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
MarnerdeichLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MartensradeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MechowLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MeddewadeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MedelbyLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MeezenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MeggerdorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MehlbekLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Meldorf, StadtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MelsdorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MeynLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MidlumLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MielkendorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MittelangelnLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MöhnsenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MohrkirchLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MolfseeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Mölln, StadtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MönkebergLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MönkhagenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MönklohLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MoordiekLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MoorhusenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MoorregeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MörelLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MözenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MuchelnLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MühbrookLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MühlenbarbekLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MühlenradeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MunkbrarupLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MünsterdorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MüssenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
MustinLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NaheLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NebelLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NegenharrieLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NegernbötelLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NehmsLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NehmtenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NeritzLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NettelseeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Neu DuvenstedtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NeuberendLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Neudorf-BornsteinLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NeuenbrookLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NeuendeichLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Neuendorf b. ElmshornLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Neuendorf-SachsenbandeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
NeuengörsLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

E‑Rechnung aus jeder Software

Rechnung speichern oder drucken – der E‑Rechnungsordner für Windows macht daraus die XRechnung, mit der Leitweg-ID von Ihrer Rechnung. In allen Tarifen enthalten.

Den E-Rechnungsordner ansehen

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.