Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
Neuenkirchen
Offen
Neufeld
Offen
Neufelderkoog
Offen
Neukirchen
Offen
Neukirchen
Offen
Neuwittenbek
Offen
Neversdorf
Offen
Nieblum
Offen
Niebüll, Stadt
Offen
Nieby
Offen
Nienborstel
Offen
Nienbüttel
Offen
Niendorf bei Berkenthin
Offen
Niendorf/ Stecknitz
Offen
Nienwohld
Offen
Niesgrau
Offen
Nindorf
Offen
Nindorf
Offen
Noer
Offen
Norddeich
Offen
Norddorf auf Amrum
Offen
Norderbrarup
Offen
Norderfriedrichskoog
Offen
Norderheistedt
Offen
Nordermeldorf
Offen
Norderstedt, Stadt
Offen
Norderwöhrden
Offen
Nordhackstedt
Offen
Nordhastedt
Offen
Nordstrand
Offen
Norstedt
Offen
Nortorf
Offen
Nortorf, Stadt
Offen
Nottfeld
Offen
Nübbel
Offen
Nübel
Offen
Nusse
Offen
Nutteln
Offen
Nützen
Offen
Ockholm
Offen
Odderade
Offen
Oelixdorf
Offen
Oering
Offen
Oersberg
Offen
Oersdorf
Offen
Oeschebüttel
Offen
Oesterdeichstrich
Offen
Oesterwurth
Offen
Oevenum
Offen
Oeversee
Offen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.