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Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
KollmarLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KollmoorLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Kölln-ReisiekLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KollowLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KönigshügelLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KoselLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KöthelLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KöthelLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KotzenbüllLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Kraftfahrt-BundesamtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrempdorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Krempe, StadtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrempelLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KremperheideLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrempermoorLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Krems IILeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrogaspeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrokauLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KronprinzenkoogLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KronsgaardLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KronshagenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KronsmoorLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KroppLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Kröppelshagen-FahrendorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrukowLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrummbekLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrummendiekLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrummesseLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrummwischLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrumstedtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KrüzenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KuddewördeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KudenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KudenseeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KührenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KühsenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KükelsLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KulpinLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
KummerfeldLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LabenzLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LaboeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LadelundLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LägerdorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LammershagenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Landeskommando Schleswig HolsteinLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LandrechtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LandscheideLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LangballigLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LangelnLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
LangeneßLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

E‑Rechnung aus jeder Software

Rechnung speichern oder drucken – der E‑Rechnungsordner für Windows macht daraus die XRechnung, mit der Leitweg-ID von Ihrer Rechnung. In allen Tarifen enthalten.

Den E-Rechnungsordner ansehen

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.