Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
Kaaks
Offen
Kabelhorst
Offen
Kaisborstel
Offen
Kaiser-Wilhelm-Koog
Offen
Kaltenkirchen, Stadt
Offen
Kalübbe
Offen
Kampen (Sylt)
Offen
Kankelau
Offen
Kappeln, Stadt
Offen
Karby
Offen
Karlum
Offen
Karolinenkoog
Offen
Kasseburg
Offen
Kasseedorf
Offen
Kastorf
Offen
Katharinenheerd
Offen
Katholisches Militärdekanat Kiel
Offen
Kattendorf
Offen
Kayhude
Offen
Kellenhusen (Ostsee)
Offen
Kiebitzreihe
Offen
Kiel Institut für Weltwirtschaft
Offen
Kirchbarkau
Offen
Kirchnüchel
Offen
Kisdorf
Offen
Kittlitz
Offen
Klamp
Offen
Klanxbüll
Offen
Klappholz
Offen
Klein Barkau
Offen
Klein Bennebek
Offen
Klein Gladebrügge
Offen
Klein Nordende
Offen
Klein Offenseth-Sparrieshoop
Offen
Klein Pampau
Offen
Klein Rheide
Offen
Klein Rönnau
Offen
Klein Wesenberg
Offen
Klein Wittensee
Offen
Klein Zecher
Offen
Klempau
Offen
Kletkamp
Offen
Kleve
Offen
Kleve
Offen
Klinkrade
Offen
Klixbüll
Offen
Koberg
Offen
Köhn
Offen
Koldenbüttel
Offen
Kolkerheide
Offen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.