Otto-von-Bismarck-Stiftung

Bundesbehörde in Schleswig-Holstein

Leitweg-ID

Die Leitweg-ID für Otto-von-Bismarck-Stiftung ist uns derzeit nicht bekannt.

So finden Sie die Leitweg-ID:

  1. Kontaktieren Sie Otto-von-Bismarck-Stiftung direkt und fragen Sie nach der Leitweg-ID.
  2. Prüfen Sie das Portal E-Vergabe SH des Landes Schleswig-Holstein.
  3. Nutzen Sie unsere Leitweg-ID-Suche für alternative Einträge.

In Schleswig-Holstein gilt die E-Rechnungspflicht seit 18.4.2020 (E-Rechnungsverordnung Schleswig-Holstein).

Adresse & Kontakt

Am Bahnhof 2

21521 Friedrichsruh

info@bismarck-stiftung.de

+49 4104 9771-0

Website

XRechnung an Otto-von-Bismarck-Stiftung erstellen

Erstellen Sie eine XRechnung an Otto-von-Bismarck-Stiftung. Unser Tool hilft Ihnen dabei, alle Pflichtfelder korrekt auszufüllen.

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XRechnung an Otto-von-Bismarck-Stiftung in Friedrichsruh senden

Die Leitweg-ID für Otto-von-Bismarck-Stiftung ist uns derzeit nicht bekannt. Die Leitweg-ID ist das Pflichtfeld BT-10 (Buyer Reference) in jeder XRechnung und muss korrekt angegeben werden, damit Ihre Rechnung zugestellt werden kann.

Otto-von-Bismarck-Stiftung ist eine Bundesbehörde in Schleswig-Holstein. Sie können die Leitweg-ID direkt bei Otto-von-Bismarck-Stiftung erfragen oder im Portal E-Vergabe SH des Landes Schleswig-Holstein nachschlagen. In Schleswig-Holstein gilt die E-Rechnungspflicht seit dem 18.4.2020 gemäß der E-Rechnungsverordnung Schleswig-Holstein.

Sobald Sie die Leitweg-ID haben, können Sie mit eRechnung Tool eine konforme XRechnung erstellen. Die Leitweg-ID wird automatisch in das Feld BT-10 eingetragen und Ihre Rechnung vor dem Versand auf Konformität geprüft.

Häufig gestellte Fragen zu Otto-von-Bismarck-Stiftung

Wie finde ich die Leitweg-ID für Otto-von-Bismarck-Stiftung?

Die Leitweg-ID für Otto-von-Bismarck-Stiftung ist uns derzeit nicht bekannt. Erfragen Sie die ID direkt bei Otto-von-Bismarck-Stiftung oder prüfen Sie das Portal E-Vergabe SH des Landes Schleswig-Holstein. Die Leitweg-ID sollte auch in Ihrer Bestellung oder im Vertrag vermerkt sein.

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.