Neu: Rechnungen direkt per E-Mail in eine konforme eRechnung umwandeln.

Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
BarsbüttelVerifiziert
Hanseatische Feuerwehrunfallkasse NordVerifiziert
HeikendorfVerifiziert
Husum, StadtVerifiziert
Itzehoe, StadtVerifiziert
JevenstedtVerifiziert
Kellinghusen, StadtVerifiziert
Kiel, LandeshauptstadtVerifiziert
Lauenburg/ Elbe, StadtVerifiziert
LeckVerifiziert
List auf SyltVerifiziert
MildstedtVerifiziert
Neumünster, StadtVerifiziert
Neustadt in Holstein, StadtVerifiziert
Pinneberg, StadtVerifiziert
Quickborn, StadtVerifiziert
RellingenVerifiziert
SchenefeldVerifiziert
Wahlstedt, StadtVerifiziert
WöhrdenVerifiziert
x.collector 2021Verifiziert
AasbüttelOffen
AchterwehrOffen
AchtrupOffen
AebtissinwischOffen
AgethorstOffen
Ahlefeld-BistenseeOffen
AhnebyOffen
AhrensbökOffen
Ahrensburg, StadtOffen
AhrenshöftOffen
AhrenviölOffen
AhrenviölfeldOffen
AlbersdorfOffen
AlbsfeldeOffen
AlkersumOffen
AlmdorfOffen
Alt BennebekOffen
Alt DuvenstedtOffen
Alt-MöllnOffen
AltenhofOffen
AltenholzOffen
AltenkrempeOffen
AltenmoorOffen
AlvesloheOffen
AmmersbekOffen
AppenOffen
ArkebekOffen
ArlewattOffen
ArmstedtOffen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.

Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein — Behörden-Verzeichnis | eRechnung Tool