GuideFür Kleinunternehmer

XRechnung als Kleinunternehmer

Sie sind Kleinunternehmer nach §19 UStG und fragen sich, ob die E-Rechnungspflicht Sie betrifft? Die Antwort ist Ja – aber es gibt wichtige Besonderheiten, die Sie kennen müssen.

2025

E-Rechnungen empfangen (Pflicht)

2028

E-Rechnungen versenden (Pflicht)

B2B

Nur für Geschäftskunden relevant

GrundlageDie wichtigste Frage

Gilt die E-Rechnungspflicht für Kleinunternehmer?

Ja – die Pflicht gilt auch für Kleinunternehmer

Das Wachstumschancengesetz macht keine Ausnahme für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Wenn Sie Rechnungen an andere Unternehmen (B2B) stellen, müssen Sie ab 2025 E-Rechnungen empfangen und ab 2028 auch versenden können.

Der §19 UStG regelt nur, dass Sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Er befreit Sie aber nicht von der E-Rechnungspflicht. Das Format der Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) ist davon unabhängig.

Die gute Nachricht: Als Kleinunternehmer mit wenigen Geschäftskunden sind Sie oft mit dem kostenlosen Plan (5 Konvertierungen/Monat) schon vollständig abgedeckt.

WichtigBesonderheiten

Was Kleinunternehmer bei XRechnung beachten müssen

Keine Umsatzsteuer – aber richtiger Code nötig

In der XRechnung müssen Sie den Umsatzsteuer-Code korrekt setzen. Als Kleinunternehmer verwenden Sie den Code "vatExempt" (steuerbefreit) mit 0% Steuersatz. Unser Tool setzt diesen Code automatisch korrekt.

§19-Hinweis in der XRechnung

Ihre XRechnung muss den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis enthalten: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG". Dieser Hinweis wird automatisch in das Notizen-Feld der XRechnung eingefügt.

Steuernummer statt USt-IdNr.

Kleinunternehmer haben oft keine Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.). In der XRechnung können Sie stattdessen Ihre Steuernummer (beim Finanzamt) eintragen. Das ist gesetzlich korrekt und wird von unserem Tool unterstützt.

Privatkunden: keine E-Rechnungspflicht

Wenn Sie ausschließlich an Privatpersonen verkaufen (B2C), sind Sie von der E-Rechnungspflicht komplett ausgenommen. Rechnungen an Privatpersonen können weiterhin als normale PDF ausgestellt werden.

DefinitionWer ist Kleinunternehmer?

Kleinunternehmerregelung §19 UStG

Voraussetzungen

  • Umsatz im Vorjahr: max. 22.000 € (ab 2025: 25.000 €)
  • Umsatz im laufenden Jahr: voraussichtlich max. 50.000 €
  • Kein Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnungen
  • Kein Vorsteuerabzug möglich

Betroffene Gruppen

  • Freiberufler (Texter, Designer, Berater)
  • Nebenberuflich Selbstständige
  • Kleinst-Gewerbetreibende
  • Gründer im ersten Geschäftsjahr

Hinweis ab 2025

Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde ab 2025 auf 25.000 € (Vorjahr) angehoben. Überprüfen Sie, ob Sie weiterhin als Kleinunternehmer gelten.

AnleitungSo geht es

XRechnung als Kleinunternehmer erstellen

1

PDF-Rechnung vorbereiten

Erstellen Sie Ihre Rechnung wie gewohnt – ohne Umsatzsteuer-Ausweis und mit dem §19-Hinweis. Speichern Sie sie als PDF.

2

PDF hochladen & Kleinunternehmer wählen

Laden Sie die PDF hoch. Unser Tool erkennt fehlende Umsatzsteuer automatisch und setzt den korrekten vatExempt-Code.

3

Konforme XRechnung herunterladen

Die fertige XRechnung enthält alle §19-konformen Felder und besteht die KoSIT-Validierung.

FAQHäufige Fragen

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