GuideFür Handwerker

E-Rechnung für Handwerker

Als Handwerksbetrieb betrifft Sie die E-Rechnungspflicht ab 2025. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – praxisnah erklärt für Material- und Stundenrechnungen.

2025

E-Rechnungen empfangen

2028

E-Rechnungen versenden

B2B

Gilt für Geschäftskunden

0€

Zum Testen mit unserem Tool

HintergrundWarum betrifft mich das?

Warum die E-Rechnung auch Handwerker betrifft

Als Handwerker arbeiten Sie nicht nur für Privatkunden, sondern häufig auch für Unternehmen, Hausverwaltungen, Kommunen oder andere Gewerbetreibende. Genau dieser B2B-Bereich wird durch das Wachstumschancengesetz ab 2025 zur E-Rechnung verpflichtet.

Das bedeutet: Ob Elektriker, Maler, SHK-Betrieb, Tischler oder Dachdecker – wenn Sie Rechnungen an Geschäftskunden stellen, müssen Sie sich mit E-Rechnungen auseinandersetzen.

Die gute Nachricht

Sie müssen keine teure Software kaufen. Mit unserem Tool können Sie Ihre bestehenden PDF-Rechnungen einfach in E-Rechnungen konvertieren – egal ob für Material, Arbeitsstunden oder gemischte Rechnungen.

PraxisTypische Szenarien

E-Rechnung für typische Handwerkerrechnungen

So funktioniert die E-Rechnung für Ihre täglichen Abrechnungsszenarien.

Materialrechnung

Reine Materiallieferungen an Geschäftskunden: Alle Materialpositionen werden in der E-Rechnung mit Artikelnummer, Menge und Einzelpreis übernommen.

Stundenabrechnung

Arbeitsstunden für Montage, Reparatur oder Wartung: Stundensätze und geleistete Stunden werden korrekt im E-Rechnungsformat abgebildet.

Gemischte Rechnung

Material + Arbeitszeit kombiniert: Unser Tool erkennt beide Positionen und erstellt eine konforme E-Rechnung mit allen Bestandteilen.

Pauschalpreis

Festpreisangebote und Pauschalarbeiten: Auch Pauschalrechnungen lassen sich problemlos als E-Rechnung erstellen.

Abschlagsrechnung

Teilzahlungen bei größeren Projekten: Abschlagsrechnungen werden korrekt als Teil einer Gesamtleistung gekennzeichnet.

Schlussrechnung

Endabrechnung nach Projektabschluss: Alle bereits gezahlten Abschläge werden korrekt verrechnet.

WichtigSonderfälle beachten

Sonderfälle für Handwerker

Barkauf über 250 Euro (B2B)

Auch bei Barzahlung gilt: Wenn Ihr Geschäftskunde bar bezahlt und der Betrag über 250 Euro liegt, benötigt er ab 2028 eine E-Rechnung für seinen Vorsteuerabzug. Für kleinere Beträge unter 250 Euro gelten vereinfachte Regeln.

Kleinbetragsrechnung (bis 250 Euro)

Für Rechnungen bis 250 Euro brutto gibt es vereinfachte Anforderungen. Diese können weiterhin als klassische Rechnung ausgestellt werden. Aber: Viele Handwerker konvertieren auch diese für einen einheitlichen Prozess.

Privatkunden (B2C) – keine Pflicht

Rechnungen an Privatkunden sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Hier können Sie weiterhin PDF- oder Papierrechnungen ausstellen. Das betrifft z.B. Reparaturen im Privathaushalt oder Renovierungen für Privatpersonen.

Öffentliche Aufträge – XRechnung erforderlich

Bei Aufträgen von Kommunen, Landesbehörden oder Bundeseinrichtungen benötigen Sie eine XRechnung mit Leitweg-ID. Diese erhalten Sie vom Auftraggeber. Unser Tool unterstützt auch dieses Format.

EmpfehlungWelches Format?

Das richtige Format für Handwerker

ZUGFeRD für Geschäftskunden

Ideal für Rechnungen an Hausverwaltungen, Unternehmen und Gewerbetreibende. Ihr Kunde sieht die Rechnung als normales PDF – auch ohne spezielle Software.

  • PDF-Ansicht für den Kunden
  • Maschinenlesbare XML-Daten
  • Ideal für den B2B-Bereich
ZUGFeRD erstellen

XRechnung für Behörden

Pflicht für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber wie Kommunen, Schulen oder Behörden. Hier benötigen Sie die Leitweg-ID des Auftraggebers.

  • Reines XML-Format
  • Mit Leitweg-ID
  • Pflicht für öffentliche Aufträge
XRechnung erstellen

ZeitplanFristen für Handwerker

Wann müssen Sie was umsetzen?

2025
Jetzt relevant

E-Rechnungen empfangen können

Ab 01.01.2025 müssen Sie als Handwerksbetrieb E-Rechnungen von Lieferanten und Kunden empfangen und verarbeiten können.

Übergangszeit: PDF noch erlaubt

Sie dürfen weiterhin PDF-Rechnungen an Ihre Kunden senden. Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit E-Rechnungen vertraut zu machen.

2028

E-Rechnungen versenden müssen

Ab 01.01.2028 müssen auch Handwerksbetriebe E-Rechnungen an B2B-Kunden versenden. PDF-Rechnungen sind dann im B2B-Bereich nicht mehr zulässig.

AnleitungSo funktioniert es

E-Rechnung als Handwerker erstellen

Mit unserem Tool können Sie Ihre bestehende PDF-Rechnung einfach in eine E-Rechnung umwandeln.

1

Rechnung wie gewohnt erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnung wie bisher in Word, Excel oder Ihrer Handwerkersoftware und speichern Sie sie als PDF.

2

PDF hochladen

Laden Sie die PDF-Rechnung in unser Tool hoch. Wir erkennen automatisch alle Rechnungsdaten inkl. Material und Stunden.

3

E-Rechnung herunterladen

Laden Sie die fertige XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung herunter und versenden Sie sie an Ihren Geschäftskunden.

FAQHäufige Fragen

Fragen von Handwerkern

Für Handwerksbetriebe

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