GuideFür Handwerker
E-Rechnung für Handwerker
Als Handwerksbetrieb betrifft Sie die E-Rechnungspflicht ab 2025. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – praxisnah erklärt für Material- und Stundenrechnungen.
E-Rechnungen empfangen
E-Rechnungen versenden
Gilt für Geschäftskunden
Zum Testen mit unserem Tool
HintergrundWarum betrifft mich das?
Warum die E-Rechnung auch Handwerker betrifft
Als Handwerker arbeiten Sie nicht nur für Privatkunden, sondern häufig auch für Unternehmen, Hausverwaltungen, Kommunen oder andere Gewerbetreibende. Genau dieser B2B-Bereich wird durch das Wachstumschancengesetz ab 2025 zur E-Rechnung verpflichtet.
Das bedeutet: Ob Elektriker, Maler, SHK-Betrieb, Tischler oder Dachdecker – wenn Sie Rechnungen an Geschäftskunden stellen, müssen Sie sich mit E-Rechnungen auseinandersetzen.
Die gute Nachricht
Sie müssen keine teure Software kaufen. Mit unserem Tool können Sie Ihre bestehenden PDF-Rechnungen einfach in E-Rechnungen konvertieren – egal ob für Material, Arbeitsstunden oder gemischte Rechnungen.
PraxisTypische Szenarien
E-Rechnung für typische Handwerkerrechnungen
So funktioniert die E-Rechnung für Ihre täglichen Abrechnungsszenarien.
Materialrechnung
Reine Materiallieferungen an Geschäftskunden: Alle Materialpositionen werden in der E-Rechnung mit Artikelnummer, Menge und Einzelpreis übernommen.
Stundenabrechnung
Arbeitsstunden für Montage, Reparatur oder Wartung: Stundensätze und geleistete Stunden werden korrekt im E-Rechnungsformat abgebildet.
Gemischte Rechnung
Material + Arbeitszeit kombiniert: Unser Tool erkennt beide Positionen und erstellt eine konforme E-Rechnung mit allen Bestandteilen.
Pauschalpreis
Festpreisangebote und Pauschalarbeiten: Auch Pauschalrechnungen lassen sich problemlos als E-Rechnung erstellen.
Abschlagsrechnung
Teilzahlungen bei größeren Projekten: Abschlagsrechnungen werden korrekt als Teil einer Gesamtleistung gekennzeichnet.
Schlussrechnung
Endabrechnung nach Projektabschluss: Alle bereits gezahlten Abschläge werden korrekt verrechnet.
WichtigSonderfälle beachten
Sonderfälle für Handwerker
Barkauf über 250 Euro (B2B)
Auch bei Barzahlung gilt: Wenn Ihr Geschäftskunde bar bezahlt und der Betrag über 250 Euro liegt, benötigt er ab 2028 eine E-Rechnung für seinen Vorsteuerabzug. Für kleinere Beträge unter 250 Euro gelten vereinfachte Regeln.
Kleinbetragsrechnung (bis 250 Euro)
Für Rechnungen bis 250 Euro brutto gibt es vereinfachte Anforderungen. Diese können weiterhin als klassische Rechnung ausgestellt werden. Aber: Viele Handwerker konvertieren auch diese für einen einheitlichen Prozess.
Privatkunden (B2C) – keine Pflicht
Rechnungen an Privatkunden sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Hier können Sie weiterhin PDF- oder Papierrechnungen ausstellen. Das betrifft z.B. Reparaturen im Privathaushalt oder Renovierungen für Privatpersonen.
Öffentliche Aufträge – XRechnung erforderlich
Bei Aufträgen von Kommunen, Landesbehörden oder Bundeseinrichtungen benötigen Sie eine XRechnung mit Leitweg-ID. Diese erhalten Sie vom Auftraggeber. Unser Tool unterstützt auch dieses Format.
EmpfehlungWelches Format?
Das richtige Format für Handwerker
ZUGFeRD für Geschäftskunden
Ideal für Rechnungen an Hausverwaltungen, Unternehmen und Gewerbetreibende. Ihr Kunde sieht die Rechnung als normales PDF – auch ohne spezielle Software.
- PDF-Ansicht für den Kunden
- Maschinenlesbare XML-Daten
- Ideal für den B2B-Bereich
XRechnung für Behörden
Pflicht für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber wie Kommunen, Schulen oder Behörden. Hier benötigen Sie die Leitweg-ID des Auftraggebers.
- Reines XML-Format
- Mit Leitweg-ID
- Pflicht für öffentliche Aufträge
ZeitplanFristen für Handwerker
Wann müssen Sie was umsetzen?
E-Rechnungen empfangen können
Ab 01.01.2025 müssen Sie als Handwerksbetrieb E-Rechnungen von Lieferanten und Kunden empfangen und verarbeiten können.
Übergangszeit: PDF noch erlaubt
Sie dürfen weiterhin PDF-Rechnungen an Ihre Kunden senden. Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit E-Rechnungen vertraut zu machen.
E-Rechnungen versenden müssen
Ab 01.01.2028 müssen auch Handwerksbetriebe E-Rechnungen an B2B-Kunden versenden. PDF-Rechnungen sind dann im B2B-Bereich nicht mehr zulässig.
AnleitungSo funktioniert es
E-Rechnung als Handwerker erstellen
Mit unserem Tool können Sie Ihre bestehende PDF-Rechnung einfach in eine E-Rechnung umwandeln.
Rechnung wie gewohnt erstellen
Erstellen Sie Ihre Rechnung wie bisher in Word, Excel oder Ihrer Handwerkersoftware und speichern Sie sie als PDF.
PDF hochladen
Laden Sie die PDF-Rechnung in unser Tool hoch. Wir erkennen automatisch alle Rechnungsdaten inkl. Material und Stunden.
E-Rechnung herunterladen
Laden Sie die fertige XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung herunter und versenden Sie sie an Ihren Geschäftskunden.
Jetzt E-Rechnung-ready werden
Konvertieren Sie Ihre erste PDF-Rechnung kostenlos. Kein Abo, keine Software-Installation nötig.