Als Handwerksbetrieb betrifft Sie die E-Rechnungspflicht ab 2025. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – praxisnah erklärt für Material- und Stundenrechnungen.
E-Rechnungen empfangen
E-Rechnungen versenden
Gilt für Geschäftskunden
Zum Testen mit unserem Tool
Als Handwerker arbeiten Sie nicht nur für Privatkunden, sondern häufig auch für Unternehmen, Hausverwaltungen, Kommunen oder andere Gewerbetreibende. Genau dieser B2B-Bereich wird durch das Wachstumschancengesetz ab 2025 zur E-Rechnung verpflichtet.
Das bedeutet: Ob Elektriker, Maler, SHK-Betrieb, Tischler oder Dachdecker – wenn Sie Rechnungen an Geschäftskunden stellen, müssen Sie sich mit E-Rechnungen auseinandersetzen.
Sie müssen keine teure Software kaufen. Mit unserem Tool können Sie Ihre bestehenden PDF-Rechnungen einfach in E-Rechnungen konvertieren – egal ob für Material, Arbeitsstunden oder gemischte Rechnungen.
So funktioniert die E-Rechnung für Ihre täglichen Abrechnungsszenarien.
Reine Materiallieferungen an Geschäftskunden: Alle Materialpositionen werden in der E-Rechnung mit Artikelnummer, Menge und Einzelpreis übernommen.
Arbeitsstunden für Montage, Reparatur oder Wartung: Stundensätze und geleistete Stunden werden korrekt im E-Rechnungsformat abgebildet.
Material + Arbeitszeit kombiniert: Unser Tool erkennt beide Positionen und erstellt eine konforme E-Rechnung mit allen Bestandteilen.
Festpreisangebote und Pauschalarbeiten: Auch Pauschalrechnungen lassen sich problemlos als E-Rechnung erstellen.
Teilzahlungen bei größeren Projekten: Abschlagsrechnungen werden korrekt als Teil einer Gesamtleistung gekennzeichnet.
Endabrechnung nach Projektabschluss: Alle bereits gezahlten Abschläge werden korrekt verrechnet.
Auch bei Barzahlung gilt: Wenn Ihr Geschäftskunde bar bezahlt und der Betrag über 250 Euro liegt, benötigt er ab 2028 eine E-Rechnung für seinen Vorsteuerabzug. Für kleinere Beträge unter 250 Euro gelten vereinfachte Regeln.
Für Rechnungen bis 250 Euro brutto gibt es vereinfachte Anforderungen. Diese können weiterhin als klassische Rechnung ausgestellt werden. Aber: Viele Handwerker konvertieren auch diese für einen einheitlichen Prozess.
Rechnungen an Privatkunden sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Hier können Sie weiterhin PDF- oder Papierrechnungen ausstellen. Das betrifft z.B. Reparaturen im Privathaushalt oder Renovierungen für Privatpersonen.
Bei Aufträgen von Kommunen, Landesbehörden oder Bundeseinrichtungen benötigen Sie eine XRechnung mit Leitweg-ID. Diese erhalten Sie vom Auftraggeber. Unser Tool unterstützt auch dieses Format.
Ideal für Rechnungen an Hausverwaltungen, Unternehmen und Gewerbetreibende. Ihr Kunde sieht die Rechnung als normales PDF – auch ohne spezielle Software.
Pflicht für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber wie Kommunen, Schulen oder Behörden. Hier benötigen Sie die Leitweg-ID des Auftraggebers.
Ab 01.01.2025 müssen Sie als Handwerksbetrieb E-Rechnungen von Lieferanten und Kunden empfangen und verarbeiten können.
Sie dürfen weiterhin PDF-Rechnungen an Ihre Kunden senden. Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit E-Rechnungen vertraut zu machen.
Ab 01.01.2028 müssen auch Handwerksbetriebe E-Rechnungen an B2B-Kunden versenden. PDF-Rechnungen sind dann im B2B-Bereich nicht mehr zulässig.
Mit unserem Tool können Sie Ihre bestehende PDF-Rechnung einfach in eine E-Rechnung umwandeln.
Erstellen Sie Ihre Rechnung wie bisher in Word, Excel oder Ihrer Handwerkersoftware und speichern Sie sie als PDF.
Laden Sie die PDF-Rechnung in unser Tool hoch. Wir erkennen automatisch alle Rechnungsdaten inkl. Material und Stunden.
Laden Sie die fertige XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung herunter und versenden Sie sie an Ihren Geschäftskunden.
Konvertieren Sie Ihre erste PDF-Rechnung kostenlos. Kein Abo, keine Software-Installation nötig.