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Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

1.143 Behörden und Gemeinden in Schleswig-Holstein

NameStatus
WestermoorLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WesterradeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WesterrönfeldLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WestreLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WewelsflethLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WiedenborstelLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WiemersdorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WiemerstedtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WiershopLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WillenscharenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Wilster, StadtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WindbergenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WindebyLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WinnemarkLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WinnertLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WinseldorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WinsenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WischLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WischLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WitsumLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WittbekLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Wittdün auf AmrumLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WittenbergenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WittenbornLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WittmoldtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WitzeezeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WitzhaveLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WitzwortLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WobbenbüllLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WohldeLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WohltorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WolmersdorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WoltersdorfLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WorthLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WristLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WrixumLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WrohmLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
WulfsmoorLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Wyk auf Föhr, StadtLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
ZarpenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
ZBW - Leibniz Informationszentrum WirtschaftLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
Zentrales Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr KielLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen
ZiethenLeitweg-ID noch nicht bekanntOffen

E-Rechnung in Schleswig-Holstein

Die E-Rechnungspflicht in Schleswig-Holstein basiert auf der Landesverordnung zur elektronischen Rechnungsstellung, die die EU-Richtlinie 2014/55/EU umsetzt. Seit dem 18. April 2020 sind alle Landesbehörden, Landesbetriebe und sonstigen Einrichtungen des Landes verpflichtet, elektronische Rechnungen im XRechnung-Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Leitweg-ID ist dabei das zentrale Adressierungsmerkmal, das sicherstellt, dass Ihre Rechnung die richtige Stelle erreicht.

Der Rechnungseingang in Schleswig-Holstein wird zentral über das Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) koordiniert. Das E-Vergabe-Portal SH dient als Hauptanlaufstelle für die Einreichung elektronischer Rechnungen. Rechnungssteller können ihre XRechnungen entweder über das Webportal hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. Beide Wege erfordern die korrekte Angabe der Leitweg-ID im Feld BT-10 der XRechnung.

Für Kommunen in Schleswig-Holstein gelten gesonderte Regelungen. Während Kreise und kreisfreie Städte schrittweise in die E-Rechnungspflicht einbezogen werden, können kleinere Gemeinden freiwillig am elektronischen Rechnungsempfang teilnehmen. Wenn Sie an eine Kommune in Schleswig-Holstein eine E-Rechnung senden möchten, empfehlen wir, vorab die Leitweg-ID direkt bei der jeweiligen Verwaltung zu erfragen oder in unserem Verzeichnis zu suchen.

Die Leitweg-IDs für Schleswig-Holstein finden Sie in unserem Verzeichnis mit 1.143 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Vergabe SH eingereicht werden.

Besonderheit: Zentrale Rechnungseingangsplattform über das GMSH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein).

E‑Rechnung aus jeder Software

Rechnung speichern oder drucken – der E‑Rechnungsordner für Windows macht daraus die XRechnung, mit der Leitweg-ID von Ihrer Rechnung. In allen Tarifen enthalten.

Den E-Rechnungsordner ansehen

Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Schleswig-Holstein

Welche Behörden in Schleswig-Holstein akzeptieren XRechnungen?

Alle Landesbehörden, Landesbetriebe und Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind seit April 2020 verpflichtet, XRechnungen zu empfangen. Dazu gehören Ministerien, Landesämter, Hochschulen und die Polizei. Kommunen können freiwillig teilnehmen — prüfen Sie die Leitweg-ID im Verzeichnis.

Wie reiche ich eine XRechnung in Schleswig-Holstein ein?

Sie können Ihre XRechnung über das E-Vergabe-Portal SH (www.e-vergabe-sh.de) hochladen oder per PEPPOL-Netzwerk übermitteln. In beiden Fällen benötigen Sie die korrekte Leitweg-ID der Empfängerbehörde. Diese finden Sie in unserem Verzeichnis oder erfragen sie direkt bei der Behörde.

Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kommunen in Schleswig-Holstein?

Die E-Rechnungspflicht gilt primär für Landesbehörden. Kreise und kreisfreie Städte werden schrittweise einbezogen. Kleinere Gemeinden können freiwillig am E-Rechnungsempfang teilnehmen. Erkundigen Sie sich direkt bei der jeweiligen Kommune nach deren Leitweg-ID und Empfangsbereitschaft.