Leitweg-IDs in Bremen
518 Behörden und Gemeinden in Bremen
E-Rechnung in Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen hat die E-Rechnungspflicht zum 27. November 2020 eingeführt — etwas später als die meisten anderen Bundesländer. Die Bremische E-Rechnungsverordnung gilt für alle Dienststellen beider Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Als Zwei-Städte-Staat hat Bremen eine Besonderheit: Die Regelung umfasst sowohl die Stadtverwaltung Bremen als auch die Magistratsverwaltung Bremerhaven, obwohl es sich um ein einziges Bundesland handelt.
Der zentrale Rechnungseingang wird über die Senatorin für Finanzen koordiniert. Alle XRechnungen werden zentral empfangen und intern an die zuständige Dienststelle weitergeleitet. Die Leitweg-ID beginnt in Bremen mit dem Landescode 04 und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung zur richtigen Stelle. Achten Sie besonders darauf, ob Ihr Auftraggeber in Bremen oder Bremerhaven sitzt, da unterschiedliche Leitweg-IDs verwendet werden.
Für Rechnungssteller gibt es die Möglichkeit, XRechnungen über das E-Rechnungsportal der Senatorin für Finanzen einzureichen oder per PEPPOL zu übermitteln. Aufgrund der überschaubaren Verwaltungsstruktur Bremens sind die meisten Behörden und Ämter direkt über unser Leitweg-ID-Verzeichnis zu finden. Bei Unsicherheiten empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit der rechnungsempfangenden Stelle.
Die Leitweg-IDs für Bremen finden Sie in unserem Verzeichnis mit 518 Einträgen. Rechnungen können über das Portal E-Rechnung Bremen eingereicht werden.
Besonderheit: Gilt für Bremen und Bremerhaven gemeinsam als Zwei-Städte-Staat.
Häufig gestellte Fragen zu Leitweg-IDs in Bremen
Gibt es unterschiedliche Leitweg-IDs für Bremen und Bremerhaven?
Ja, obwohl Bremen ein Bundesland ist, haben die Stadtgemeinde Bremen und die Stadt Bremerhaven unterschiedliche Verwaltungsstrukturen mit jeweils eigenen Leitweg-IDs. Achten Sie darauf, die korrekte Leitweg-ID der Dienststelle in der jeweiligen Stadt zu verwenden.
Warum hat Bremen die E-Rechnungspflicht später eingeführt?
Bremen hat die EU-Richtlinie zum 27. November 2020 umgesetzt, während viele andere Bundesländer bereits zum 18. April 2020 starteten. Der spätere Termin entspricht der in der EU-Richtlinie vorgesehenen Übergangsfrist für subzentrale öffentliche Auftraggeber.
An wen wende ich mich bei Problemen mit einer XRechnung an Bremen?
Bei technischen Fragen zur XRechnung an bremische Dienststellen wenden Sie sich an die Senatorin für Finanzen, die den zentralen Rechnungseingang koordiniert. Kontaktinformationen finden Sie auf dem E-Rechnungsportal Bremen.