BrancheBaugewerbe

E-Rechnung im Baugewerbe

Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, öffentliche Aufträge – so meistern Bauunternehmen die E-Rechnungspflicht.

2025

E-Rechnungen empfangen

2028

E-Rechnungen versenden (B2B)

Jetzt

XRechnung bei öffentlichen Aufträgen

B2C

Privatkunden ausgenommen

BesonderheitenBaubranche

E-Rechnung im Baugewerbe – das ist anders

Das Baugewerbe hat besondere Anforderungen an die Rechnungsstellung: Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, lange Projektlaufzeiten und häufig öffentliche Auftraggeber. All das muss in E-Rechnungen abgebildet werden.

Komplexe Rechnungsstruktur

Abschlagsrechnungen, Teilrechnungen und Schlussrechnungen müssen korrekt referenziert und verknüpft werden.

Öffentliche Auftraggeber

Kommunen, Landesbehörden und Bund verlangen oft schon jetzt XRechnung mit Leitweg-ID.

Lange Projektlaufzeiten

Bauprojekte erstrecken sich über Monate oder Jahre – die E-Rechnungspflicht kann während eines Projekts in Kraft treten.

Nachunternehmer

Viele Subunternehmer und Lieferanten – Sie müssen auch E-Rechnungen empfangen können.

Praxis-Tipp

Klären Sie bei Vertragsabschluss, ob der Auftraggeber E-Rechnungen benötigt. Bei öffentlichen Aufträgen fragen Sie nach der Leitweg-ID.

RechnungstypenIm Baugewerbe

E-Rechnung für typische Bau-Rechnungen

1

Abschlagsrechnung

Teilzahlungen während der Bauphase. Jede Abschlagsrechnung wird als eigenständige E-Rechnung mit Hinweis auf den Gesamtauftrag erstellt.

E-Rechnung: Als Vorauszahlungsrechnung kennzeichnen. Rechnungsnummer, Auftragsreferenz und Prozentsatz angeben.

2

Teilrechnung (Bauabschnitt)

Abrechnung nach Fertigstellung eines Bauabschnitts oder Gewerks. Detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen.

E-Rechnung: Vollständige Positionsangaben mit Einheiten (m², Stück, pauschal) und Referenz zum Vertrag.

3

Schlussrechnung

Endabrechnung nach Projektabschluss. Alle bereits gezahlten Abschläge werden aufgelistet und verrechnet.

E-Rechnung: Referenzen zu allen Abschlagsrechnungen. Aufstellung: Gesamtleistung minus Abschläge = Restbetrag.

4

Nachtragsrechnung

Zusätzliche Leistungen außerhalb des ursprünglichen Vertrags. Separate Dokumentation erforderlich.

E-Rechnung: Referenz zum Nachtragsauftrag/Änderungsvereinbarung. Klare Abgrenzung zur Hauptleistung.

FormatWelches Format?

Das richtige E-Rechnungsformat für Bauunternehmen

XRechnung für öffentliche Aufträge

Pflicht bei Aufträgen von Kommunen, Land und Bund. Sie erhalten die Leitweg-ID vom Auftraggeber.

  • Reines XML-Format
  • Mit Leitweg-ID
  • Pflicht bei Behörden
XRechnung erstellen
Für private Auftraggeber

ZUGFeRD für B2B-Aufträge

Ideal für Aufträge von Unternehmen, Bauträgern und privaten Investoren. Als PDF lesbar.

  • PDF mit XML-Daten
  • Visuell lesbar
  • Ideal für Gewerbekunden
ZUGFeRD erstellen

ZeitplanFristen für Bauunternehmen

Wann müssen Sie handeln?

Jetzt
Aktuell

Öffentliche Aufträge

Bei vielen Behörden ist XRechnung mit Leitweg-ID bereits jetzt Pflicht. Fragen Sie bei der Auftragsvergabe nach den Anforderungen.

2025

E-Rechnungen empfangen

Sie müssen E-Rechnungen von Lieferanten, Subunternehmern und Nachunternehmern empfangen und verarbeiten können.

Übergangszeit

Sie dürfen weiterhin PDF-Rechnungen an private Geschäftskunden senden. Nutzen Sie diese Zeit zur Umstellung Ihrer Prozesse.

2028

E-Rechnungen versenden (B2B)

Alle Rechnungen an Geschäftskunden (Bauträger, Unternehmen, Investoren) müssen als E-Rechnung erstellt werden. Private Auftraggeber bleiben ausgenommen.

FAQHäufige Fragen

Fragen aus dem Baugewerbe

Für Bauunternehmen

E-Rechnungen für das Baugewerbe

Konvertieren Sie Ihre PDF-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD. Für Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und mehr.

XRechnung & ZUGFeRD
Mit Leitweg-ID
Validierung inklusive