Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, öffentliche Aufträge – so meistern Bauunternehmen die E-Rechnungspflicht.
E-Rechnungen empfangen
E-Rechnungen versenden (B2B)
XRechnung bei öffentlichen Aufträgen
Privatkunden ausgenommen
Das Baugewerbe hat besondere Anforderungen an die Rechnungsstellung: Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen, lange Projektlaufzeiten und häufig öffentliche Auftraggeber. All das muss in E-Rechnungen abgebildet werden.
Abschlagsrechnungen, Teilrechnungen und Schlussrechnungen müssen korrekt referenziert und verknüpft werden.
Kommunen, Landesbehörden und Bund verlangen oft schon jetzt XRechnung mit Leitweg-ID.
Bauprojekte erstrecken sich über Monate oder Jahre – die E-Rechnungspflicht kann während eines Projekts in Kraft treten.
Viele Subunternehmer und Lieferanten – Sie müssen auch E-Rechnungen empfangen können.
Klären Sie bei Vertragsabschluss, ob der Auftraggeber E-Rechnungen benötigt. Bei öffentlichen Aufträgen fragen Sie nach der Leitweg-ID.
Teilzahlungen während der Bauphase. Jede Abschlagsrechnung wird als eigenständige E-Rechnung mit Hinweis auf den Gesamtauftrag erstellt.
E-Rechnung: Als Vorauszahlungsrechnung kennzeichnen. Rechnungsnummer, Auftragsreferenz und Prozentsatz angeben.
Abrechnung nach Fertigstellung eines Bauabschnitts oder Gewerks. Detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen.
E-Rechnung: Vollständige Positionsangaben mit Einheiten (m², Stück, pauschal) und Referenz zum Vertrag.
Endabrechnung nach Projektabschluss. Alle bereits gezahlten Abschläge werden aufgelistet und verrechnet.
E-Rechnung: Referenzen zu allen Abschlagsrechnungen. Aufstellung: Gesamtleistung minus Abschläge = Restbetrag.
Zusätzliche Leistungen außerhalb des ursprünglichen Vertrags. Separate Dokumentation erforderlich.
E-Rechnung: Referenz zum Nachtragsauftrag/Änderungsvereinbarung. Klare Abgrenzung zur Hauptleistung.
Pflicht bei Aufträgen von Kommunen, Land und Bund. Sie erhalten die Leitweg-ID vom Auftraggeber.
Ideal für Aufträge von Unternehmen, Bauträgern und privaten Investoren. Als PDF lesbar.
Bei vielen Behörden ist XRechnung mit Leitweg-ID bereits jetzt Pflicht. Fragen Sie bei der Auftragsvergabe nach den Anforderungen.
Sie müssen E-Rechnungen von Lieferanten, Subunternehmern und Nachunternehmern empfangen und verarbeiten können.
Sie dürfen weiterhin PDF-Rechnungen an private Geschäftskunden senden. Nutzen Sie diese Zeit zur Umstellung Ihrer Prozesse.
Alle Rechnungen an Geschäftskunden (Bauträger, Unternehmen, Investoren) müssen als E-Rechnung erstellt werden. Private Auftraggeber bleiben ausgenommen.
Konvertieren Sie Ihre PDF-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD. Für Abschlagsrechnungen, Schlussrechnungen und mehr.