Restaurant, Hotel oder Catering – so meistern Sie die E-Rechnungspflicht. B2B-Szenarien, Bewirtungsrechnungen und Kassensystem-Integration.
E-Rechnungen empfangen
E-Rechnungen versenden
Nur Geschäftskunden betroffen
Privatkunden ausgenommen
Die E-Rechnungspflicht gilt nur für B2B-Geschäfte. Der Großteil Ihrer Gäste sind vermutlich Privatpersonen – hier ändert sich nichts. Aber: Bei Rechnungen an Unternehmen wird die E-Rechnung relevant.
Fragen Sie bei Buchungen für Firmenveranstaltungen frühzeitig, ob der Kunde eine E-Rechnung benötigt. So können Sie diese rechtzeitig vorbereiten.
Geschäftsessen mit Kunden oder Partnern: Ab 2028 benötigt der Gast eine E-Rechnung für den Betriebsausgabenabzug. Teilnehmer und Anlass dokumentieren.
Catering für Firmenevents: Bei Rechnungen über 250€ an Unternehmen wird ab 2028 eine E-Rechnung Pflicht.
Geschäftsreisende buchen auf Firma: ZUGFeRD ist ideal, da der Gast die Rechnung auch als PDF lesen kann.
Komplettpaket für Unternehmen: Räume, Technik, Verpflegung. Bei öffentlichen Auftraggebern oft XRechnung erforderlich.
Weihnachtsfeier, Sommerfest, Jubiläum: Bei Abrechnung auf die Firma wird eine E-Rechnung benötigt.
Regelmäßige Lieferungen an Kantinen oder Unternehmen: E-Rechnungen können automatisiert erstellt werden.
Die meisten Kassensysteme werden Updates für E-Rechnungen anbieten. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach. Alternativ können Sie unseren Konverter als flexible Ergänzung nutzen.
Fragen Sie Ihren Kassensystem-Anbieter nach einem Update für XRechnung/ZUGFeRD-Export.
Sie müssen E-Rechnungen von Lieferanten (Getränke, Lebensmittel, Ausstattung) empfangen und verarbeiten können.
Sie dürfen weiterhin PDF-Rechnungen an Firmenkunden senden. Nutzen Sie diese Zeit zur Vorbereitung.
Rechnungen an Geschäftskunden (Catering, Firmenfeiern, Bewirtungen) müssen als E-Rechnung erstellt werden.
Konvertieren Sie Ihre PDF-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD. Keine Software-Installation nötig.