E-Rechnungspflicht: Was passiert bei Nichteinhaltung?

Was droht Unternehmen bei Nichteinhaltung der E-Rechnungspflicht? Bussgelder, Vorsteuerabzug-Risiken und praktische Schritte zur rechtzeitigen Umstellung.

Das Wichtigste in Kuerze

Seit dem 1. Januar 2025 muessen alle B2B-Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen koennen. Ab 2027 gilt die Versandpflicht fuer Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz, ab 2028 fuer alle. Wer diese Fristen versaeumt, riskiert steuerliche und geschaeftliche Konsequenzen.

Welche Konsequenzen drohen?

Steuerliche Risiken

Die E-Rechnungspflicht basiert auf dem Wachstumschancengesetz und aendert die Anforderungen an ordnungsgemaesse Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Konkret bedeutet das:

  • Vorsteuerabzug gefaehrdet: Rechnungen, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, koennen den Vorsteuerabzug des Empfaengers gefaehrden. Wenn ein Unternehmen ab 2027 bzw. 2028 weiterhin nur PDF-Rechnungen versendet, koennten diese als formal fehlerhaft gelten.
  • Beanstandungen bei Betriebspruefungen: Finanzaemter werden im Rahmen von Betriebspruefungen zunehmend auf die Einhaltung der E-Rechnungspflicht achten. Fehlende oder fehlerhafte E-Rechnungen koennen zu Nachforderungen fuehren.
  • GoBD-Verstoesse: Die Grundsaetze ordnungsgemaesser Buchfuehrung und Dokumentation (GoBD) verlangen eine revisionssichere Archivierung. E-Rechnungen, die nicht korrekt empfangen und archiviert werden, verstoessen gegen diese Grundsaetze.

Geschaeftliche Konsequenzen

Neben den steuerlichen Risiken gibt es auch praktische geschaeftliche Folgen:

  • Zahlungsverzug: Geschaeftspartner, die E-Rechnungen erwarten, koennen Papier- oder PDF-Rechnungen ablehnen. Das fuehrt zu Verzoegerungen bei der Zahlung.
  • Wettbewerbsnachteil: Unternehmen, die nicht E-Rechnungs-faehig sind, wirken bei oeffentlichen Ausschreibungen und im B2B-Bereich weniger professionell.
  • Vertragsrisiken: Groessere Unternehmen und oeffentliche Auftraggeber koennen die E-Rechnungsfaehigkeit als Vertragsbedingung voraussetzen.

Gibt es direkte Bussgelder?

Das Wachstumschancengesetz sieht aktuell keine spezifischen Bussgelder fuer die Nichtverwendung von E-Rechnungen vor. Die steuerlichen Konsequenzen sind jedoch erheblich: Ein gefaehrdeter Vorsteuerabzug kann Unternehmen deutlich mehr kosten als ein Bussgeld.

Zudem gilt: Die Ablehnung einer ordnungsgemaessen E-Rechnung ist seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr zulaessig. Unternehmen muessen technisch in der Lage sein, E-Rechnungen im Format XRechnung oder ZUGFeRD zu empfangen und zu verarbeiten.

Was muessen Sie jetzt tun?

Schritt 1: Empfangsfaehigkeit sicherstellen (seit 2025 Pflicht)

Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen E-Rechnungen im XRechnung- und ZUGFeRD-Format empfangen kann. Dazu gehoert:

  • Ein E-Mail-Postfach oder Rechnungsportal, das XML-Dateien verarbeiten kann
  • Software oder ein Tool zur Anzeige und Pruefung von E-Rechnungen
  • Ein System zur revisionssicheren Archivierung gemaess GoBD (10 Jahre Aufbewahrungspflicht)

Schritt 2: Versand vorbereiten (bis 2027/2028)

Bereiten Sie sich auf die Versandpflicht vor:

  • Pruefen Sie, ob Ihre Buchhaltungssoftware E-Rechnungen erstellen kann
  • Falls nicht: Nutzen Sie Konvertierungstools wie eRechnung Tool, um bestehende PDF-Rechnungen in XRechnung oder ZUGFeRD umzuwandeln
  • Testen Sie den Versand mit Geschaeftspartnern fruehzeitig

Schritt 3: Mitarbeiter schulen

Informieren Sie Ihr Team ueber die neuen Anforderungen. Insbesondere Mitarbeiter in der Buchhaltung und im Rechnungswesen muessen die Unterschiede zwischen PDF-Rechnungen und E-Rechnungen verstehen.

Quellen und rechtliche Grundlagen

  • Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108): Gesetzliche Grundlage fuer die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich
  • § 14 UStG: Anforderungen an Rechnungen im Umsatzsteuergesetz
  • GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019): Grundsaetze ordnungsgemaesser Buchfuehrung und Dokumentation
  • EN 16931: Europaeische Norm fuer das semantische Datenmodell elektronischer Rechnungen

Fazit

Die E-Rechnungspflicht ist keine Option, sondern gesetzliche Realitaet. Auch wenn aktuell keine direkten Bussgelder drohen, sind die steuerlichen Risiken erheblich. Unternehmen, die jetzt handeln, vermeiden Probleme bei Betriebspruefungen und sichern sich Wettbewerbsvorteile. Mit Tools wie eRechnung Tool koennen Sie bestehende PDF-Rechnungen einfach in gesetzeskonforme E-Rechnungen umwandeln und sind fuer alle Fristen geruestet.