DATEV und E-Rechnung: Import, Export und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Wie funktioniert der E-Rechnungs-Import in DATEV? Alles zu DATEV Unternehmen online, Belegbilderservice und der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

DATEV und die E-Rechnungspflicht

DATEV ist die mit Abstand meistgenutzte Buchhaltungssoftware in Deutschland. Rund 2,8 Millionen Unternehmen arbeiten ueber ihren Steuerberater mit DATEV-Produkten (Quelle: DATEV eG, Geschaeftsbericht 2024). Die E-Rechnungspflicht betrifft damit nahezu die gesamte deutsche Unternehmenslandschaft. Dieser Artikel erklaert, wie der E-Rechnungs-Workflow mit DATEV funktioniert.

E-Rechnungen in DATEV empfangen

DATEV Unternehmen online

DATEV Unternehmen online ist die zentrale Plattform fuer den Belegaustausch zwischen Unternehmen und Steuerberater. E-Rechnungen koennen hier direkt hochgeladen werden:

  1. Manueller Upload: Laden Sie XRechnung- oder ZUGFeRD-Dateien im Bereich "Belege online" hoch
  2. E-Mail-Import: Richten Sie eine DATEV-E-Mail-Adresse ein, an die E-Rechnungen automatisch weitergeleitet werden
  3. Belegbilderservice: Scannen oder fotografieren Sie Papierbelege, die dann digitalisiert werden

Automatische Belegverarbeitung

DATEV erkennt E-Rechnungen im XRechnung- und ZUGFeRD-Format automatisch. Die strukturierten XML-Daten werden ausgelesen und als Buchungsvorschlag bereitgestellt. Das bedeutet:

  • Rechnungsbetrag, Steuersatz und Zahlungsziel werden automatisch uebernommen
  • Der Steuerberater muss die Daten nur noch pruefen und freigeben
  • Die manuelle Dateneingabe entfaellt weitgehend

Unterstuetzte Formate

DATEV unterstuetzt alle gaengigen E-Rechnungsformate:

  • XRechnung (UBL und CII): Vollstaendige Unterstuetzung seit DATEV-Version 14.1
  • ZUGFeRD 2.x: Alle Profile von MINIMUM bis EXTENDED
  • ZUGFeRD 1.0: Legacy-Unterstuetzung (veraltet, nicht mehr empfohlen)

E-Rechnungen mit DATEV erstellen und versenden

DATEV Auftragswesen online

Mit DATEV Auftragswesen online koennen Unternehmen E-Rechnungen direkt erstellen und versenden:

  • Angebote, Auftragsbestaetigungen und Rechnungen in einem Workflow
  • Automatische Erstellung von XRechnung oder ZUGFeRD
  • Versand per E-Mail oder ueber das DATEV-System
  • Integrierte Archivierung

DATEV SmartTransfer

DATEV SmartTransfer ist ein Dienst zum sicheren Austausch von E-Rechnungen:

  • Verschluesselter Versand ueber das DATEV-Rechenzentrum
  • Automatische Formatkonvertierung (z.B. XRechnung zu ZUGFeRD)
  • Empfangsbestaetigung und Nachverfolgung
  • Integration in DATEV Unternehmen online

Workflow: PDF-Rechnung zu DATEV-kompatibel

Viele Unternehmen erstellen ihre Rechnungen weiterhin als PDF, beispielsweise mit Word, Excel oder einer einfachen Rechnungssoftware. Der Weg in die DATEV-Welt funktioniert dann so:

Schritt 1: PDF-Rechnung erstellen

Erstellen Sie Ihre Rechnung wie gewohnt als PDF-Datei. Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach § 14 UStG.

Schritt 2: In E-Rechnung konvertieren

Laden Sie die PDF-Rechnung in eRechnung Tool hoch. Das Tool erkennt automatisch alle Rechnungsdaten und erzeugt eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei. Die KoSIT-Validierung stellt die Standardkonformitaet sicher.

Schritt 3: In DATEV importieren

Laden Sie die erzeugte E-Rechnung in DATEV Unternehmen online hoch. Die strukturierten Daten werden automatisch als Buchungsvorschlag bereitgestellt.

Schritt 4: Steuerberater prueft

Ihr Steuerberater sieht den Buchungsvorschlag in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und kann die Buchung mit wenigen Klicks freigeben. Rueckfragen reduzieren sich, da alle Rechnungsdaten maschinenlesbar vorliegen.

Zusammenarbeit mit dem Steuerberater optimieren

Vorteile von E-Rechnungen fuer den Steuerberater

  • Zeitersparnis: Keine manuelle Dateneingabe mehr, da XML-Daten automatisch uebernommen werden
  • Fehlerreduktion: Keine Tippfehler bei der Belegerfassung
  • Schnellere Abschluesse: Monatliche Buchhaltung kann schneller fertiggestellt werden
  • Bessere Pruefbarkeit: Maschinenlesbare Daten ermoeglichen automatisierte Plausibilitaetspruefungen

Tipps fuer die Umstellung

  1. Frueh kommunizieren: Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ueber die E-Rechnungspflicht und den geplanten Workflow
  2. Format abstimmen: Klaeren Sie, ob Ihr Steuerberater XRechnung oder ZUGFeRD bevorzugt
  3. Testlauf durchfuehren: Senden Sie eine Test-E-Rechnung ueber den geplanten Kanal und pruefen Sie, ob der Import in DATEV funktioniert
  4. Archivierung klaeren: Stellen Sie sicher, dass die revisionssichere Archivierung gemaess GoBD gewaehrleistet ist

Haeufige Probleme und Loesungen

E-Rechnung wird nicht erkannt

Wenn DATEV eine hochgeladene Datei nicht als E-Rechnung erkennt, pruefen Sie:

  • Ist die Datei im korrekten Format (XML fuer XRechnung, PDF/A-3 fuer ZUGFeRD)?
  • Ist die DATEV-Version aktuell? Aeltere Versionen unterstuetzen moeglicherweise nicht alle Profile
  • Ist die E-Rechnung valide? Fehlerhafte XML-Strukturen koennen den Import verhindern

Daten werden falsch zugeordnet

Bei der automatischen Belegverarbeitung kann es zu Fehlzuordnungen kommen:

  • Pruefen Sie, ob Sachkonten und Steuerschluessel korrekt zugeordnet wurden
  • Nutzen Sie die DATEV-Lernfunktion, die sich wiederholende Zuordnungen merkt
  • Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ueber individuelle Zuordnungsregeln

Quellen

  • DATEV eG: Informationen zu DATEV Unternehmen online (www.datev.de)
  • DATEV Hilfe-Center: E-Rechnungen empfangen und verarbeiten (Dok.-Nr. 1071560)
  • BMF-Schreiben vom 15.10.2024: Einfuehrungsschreiben zur E-Rechnungspflicht